Wie lange dauert das mit der Unterhaltsklage?

5 Antworten

Bis eine Klage zugestellt wird dauert es in der Regel ca. 4 bis 10 Wochen. Es spricht also viel dafür, dass die Klage gar nicht eingereicht wurde.

fasi75 
Beitragsersteller
 27.11.2018, 12:32

Danke

IST es denn zu wenig?

Wenn ja, finde ich es ziemlich daneben, zu wenig zu zahlen und darauf zu warten, dass man verklagt wird (deine Ex hat wohl auch besseres zu tun als dich ernsthaft anzuzeigen oder möchte aus moralischen Gründen nicht ihren ehemaligen Geliebten verklagen).

claudialeitert  27.11.2018, 16:47

er zahlt für das kind den richtigen unterhalt. das kind ist 3 und daher muss er an die mutter kein Betreuungsunterhalt mehr zahlen. und ich denke darum ging es der frau.

FabianPfiff  27.11.2018, 16:51
@claudialeitert

Ich weiß zwar nicht, woher du die Infos hast, aber wenn das stimmt, hat seine Frau wohl inzwischen eingesehen oder nachgelesen, dass die Unterhaltszahlungen rechtmäßig sind und somit kein Grund zur Klage besteht.

Hat Dich bis dato das JA bzw. ein Rechtsanwalt aufgefordert, Deine Einkommensverhältnisse offenzulegen ?

fasi75 
Beitragsersteller
 27.11.2018, 12:30

nein. nichts bis jetzt

wilees  27.11.2018, 12:32
@fasi75

Und solange keine derartige Aufforderung an Dich ergeht, musst Du Dir auch keine Gedanken machen.

Vor einer Klage muss ! die Dame erst einmal einen gütlichen Weg gehen.

fasi75 
Beitragsersteller
 27.11.2018, 12:33
@wilees

Danke

Wieviel verdienst du und wieviel zahlst du?

Wenn bislang weder Anwalt noch Jugendamt nach deinem Einkommen gefragt haben und kein Brief vom Gericht kommt, hat sie wohl noch nichts eingeleitet

fasi75 
Beitragsersteller
 27.11.2018, 12:22

Ich habe ca 1700 netto und bezahle 355 Euro für beide. 251 für mein Sohn, er ist fast 3 Jahre. Ihr Einkommen war mitgerechnet worden für ihren Unterhalt und sie sagt ich muss aber bis zum Eigenbehalt alles ihr bezahlen.

KirstenSe  27.11.2018, 12:36
@fasi75

Der eigenbehalt ihr gegenüber ist 1.300,- € + Werbungskosten. Klingt also recht realistisch so.

Vermutlich hat ihr jmd erklärt dass sie nicht mehr bekommen wird

wilees  27.11.2018, 12:40
@fasi75
Ihr Einkommen war mitgerechnet worden für ihren Unterhalt

es istkorrekterweise einberechnet worden und gut ist es .

Ansonsten für Deinen Zwerg gilt der Mindestunterhalt in der Einkommensstufe bis 1900 Euro netto ! beträgt 348 Euro abzüglich des hälftigen gesetzlichen Kindergeldes - 97 Euro - somit ist der von Dir geleistete Unterhalt der Höhe nach korrekt.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Das Kindergeld steigt ab Juli 2019 um 10 Euro pro Kind im Monat.

Somit kannst Du, wenn Du Erbsenzähler bist, Deine Unterhaltszahlung ab Juli 2019 um 5 Euro mindern.

fasi75 
Beitragsersteller
 27.11.2018, 12:48
@wilees

Danke euch! Jetzt habe ich ein besseres Gefühl so

wilees  27.11.2018, 12:55
@fasi75

Ach ja - noch etwas : und auch der Unterhalt für die Mutter dürfte mit Vollendung des 3. Lj. entfallen :

https://www.scheidungsrecht.org/betreuungsunterhalt/

Laut § 1570 BGB ist der geschiedene bzw. getrennte Ehepartner dazu verpflichtet, dem alleinerziehenden Elternteil einen gewissen Unterhalt zu zahlen. Dies ist bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes möglich und soll – neben dem Kindesunterhalt – die Erziehung sowie die Pflege durch den Betreuenden gewährleisten. ( das gilt auch bei nicht verheirateten Eltern )

Zahl das was ihr und vor allem DEINEM Kind zusteht und gut ist.