Ich würde gerne ein Working Holiday Visum für Neuseeland beantragen und meine Frage ist ob ich das Visum genehmigt bekommen würde?
Beim Visaantrag werden folgende Fragen gestellt:
- Wurden Sie jemals zu einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren oder mehr verurteilt?
- Wurden Sie in den letzten 10 Jahren zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und mehr verurteilt?
- Wurden Sie jemals 3a. Verhaftet 3b. Verurteilt oder 3c. wurde jemals gegen Sie ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz in einem beliebigen Land?
Wahrheitsgemäß müsste ich die Fragen 3a und 3c mit "Ja" beantworten, alle anderen mit "Nein". Zu Frage 3c würde ich anhängen, dass gegen mich ermittelt wurde wegen Verstoßes gegen § 29 BtmG (eingestellt nach §47 Abs. 1 Satz 2 und 5 JGG (Jugendgerichtsgesetz)) und wegen § 242 StGB (eingestellt).
Meine erste Frage lautet: Wie können andere Länder, speziell Neuseeland, einsicht in meine Akten in Deutschland haben? Oder können Sie meine Vegehen überhaupt einsehen? Ich wurde nicht verurteilt, demnach steht nichts im BZR und ich war minderjährig bei beiden Geschehen.
Dazu meine zweite Frage: Wenn ich Frage 3a und 3c wahrheitsgemäß mit "Ja" beantworte, wie stehen meine Chancen das Visum zu erlangen?
3 Antworten
@poolsheep Könntest du mir etwas genauer sagen was für fälle das waren? Ich bin mir in meinem Fall extrem unsicher, vorallem weil ich mit § 29 BtmG zu tun hatte und gehört habe, dass die Neuseeländer bei diesem Thema "keinen Spaß" verstehen...
Wenn du die Fragen nicht ehrlich beantwortest und die neuseeländische Behörde kommt darauf, dann wirst du aus dem Land verwiesen. Oder du willst einreisen und kommst nicht rein.
Persönlich würde ich wahrheitsgemäß antworten, wenn du nicht rein kommst, dann soll es so sein. Aber wenn du lügst und es kommst irgendwie raus, dann wirst du für dieses Land nur noch schwer ne Einreise bekommen. Deine Passdaten werden bei der Beantragung defintiv abgelichen...
Außderm musst du ne Incomingcard ausfüllen auf dem Flug dort hin und da wirst du das gleiche nochmals gefragt. Würde ich nicht riskieren und ehrlich antworten.
Das wirst du bei der Visumsbeantragung allen Länder gefragt, die Workinholiday anbieten.
Also ich kann da nur für Australien antworten, was aber recht ähnlich ist. Ich habe von ca. fünf fällen gehört, in denen einfach nichts angegeben wurde.
Die Personen haben ihr Work and Travel ganz normal gemacht und es hat nie wer rausgefunden. In Australien bekommt die Regierung es aber nicht mal hin Vergehen im Straßenverkehr landesweit nachzuverfolgen (solange man keinen festen Wohnsitz hat).
Ich würde es wahrscheinlich selber angeben. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es auch ohne Angaben gut klappen kann.