Ich verstehe den Arbeitsvertrag vom Minijob nicht?
Hey allerseits
möchte einen Minijob beginnen und beim Personalfragebogen ist ein extra Zettel dabei für den Antrag auf Befreiung der Rentenversicheringspflicht bei einer geringfügigen Beschäftigung?
Was bedeutet das genau für mich? soll ich ja ankreuzen ? Komme garnicht weiter
Viele Grüße
4 Antworten
Du kannst Dich als Geringbeschäftigte bis 450€ befreien lassen von dem Betrag. Nun kommt es darauf an ob Du den Job nur so nebenbei machst oder auf längere Sicht. Der Beitrag (weißt nicht genau wieviel) den Du freiwillig zahlst liegt um die 20 €. Falls Du das nicht möchtest, hast Du halt das Geld mehr. Wie gesagt, je nach dem was Du in Zukunft machen, arbeiten möchtest, Rentenversicherung ist wichtig, doch als Aushilfe auf Zeit ... Nicht sooo sehr. Dann halt befreien lassen!
Also als Student solltest du die 3,6% rentenversich.pflichtiger Beitrag vom Bruttolohn in die Rente investieren und dich nicht befreien lassen:
Anspruch auf das volle Leistungspaket in der RentenversicherungSowohl der Minijobber als auch sein Ehepartner können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten.
Der Verdienst aus einem Minijob wird komplett auf die Rente des Minijobbers angerechnet – damit erhöht sich diese geringfügig.
Minijobber haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html
Gruß siola55
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer bei Aufnahme eines 450-Euro-Minijobs Rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet du zahlst einen eigenen Anteil zu Rentenversicherung. Durch die Rentenversicherungspflicht erhältst du einen Anspruch auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung.
Vorteile daraus sind zum Beispiel, dass du dir die volle Anrechnung der Beschäftigungszeit in Form von Wartezeiten sicherst. Des weiteren zählen die Beitragszeiten als Minijobber zur Grundrente und du hast einen Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge. Das sind nur einige Vorteile.
Möchtest du keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, kannst du dich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Um einen gesamten Überblick zu erhalten empfehlen wir dir, dich für eine individuelle Beratung an deinen Rentenversicherungsträger zu wenden.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Wenn du das ankreuzt werden keine Beiträge zu deiner Rentenversicherung abgeführt.
Ich würde das nicht ankreuzen.
Lieber jetzt ein paar Euro weniger . Die Beiträge werden auf deine Rente angerechnet.