Darf Hausmeister einfach so in meine Wohnung?

13 Antworten

Nein, selbstverständlich darf er das nicht einfach so.

Die 1. Frage ist: Warum hat er einen Schlüssel. Häufig oder teils üblich ist es durchaus in mehrfamilienhäusern dem Hausmeister einen Schlüssel zu geben.

Meiner hat auch einen, das hat auch einen Grund: Sollte z.b. mein Nachbar unter mir mal Wasser aus seiner Decke tropfen sehen und ich bin nicht auffindbar, so darf mein hausmeister bei mir rein und einen evtl. Wasserrohrbruch beheben ...also eben für Notfälle. Aber das ist eine Einigung, die ich mit ihm getroffen habe...aus diesem Grund hat er einen Schlüssel....ohne meine Kenntniss ginge das natürlich nicht.

Auch kann er natürlich nicht einfach so in die Wohnung!

Wenn du also nicht willst , dass er einen Schlüssel hat, dann nimm ihn ihm ab!

Auch dein Vermieter darf weder einen Schlüssel für Notfälle behalten, noch weitergeben, z.b. an den Hausmeister, das geht NUR nach Absprache mit Dir!

Ob Hausmeister oder Vermieter, das Betreten deiner Wohnung ohne Absprache (oder in deiner Abwesenheit) ist Hausfriedensbruch! Strafbar!

Es gibt einige ganz wenige Ausnahmen, in denen man in di Wohnung dürfte, auch ohne dein direktes Einverständniss:

Gefahr im Verzug, wie Rohrbrüche, Brände etc.

Wenn du Mängel in der Mietwohnung angibst, die zu beheben sind.

Oder wenn er begründeten Verdacht hat, dass du die wohnung vertragswiedrig nutzt (Geschäft in privatwohnung z.b.)

Das einzige was du machen musst, ist die möglichkeit erschaffen imNotfall in die Wohnung zu kommen. Wie gesagt, das macht man meisst über den Hausmeister, aber du kannst ebensogut einen Schlüssel bei einem vertrauenswürdigen Nachbarn hinterlassen und dem Hausmeister oder Vermieter sagen bei welchem Nachbarn.

augsburgchris  09.02.2018, 11:33
Das einzige was du machen musst, ist die möglichkeit erschaffen imNotfall in die Wohnung zu kommen. 

Jup nennt sich Tritt gegen die Tür.

Wenn Mägel in der Wohnung zu beheben sind dann kann der Vermieter eine Firma beauftragen die diese behebt. Das wird stattfinden wenn ich oder eine Person meines Vertrauens in der Wohnung anwesend ist und nicht nach Gutdünken des Hausmeisters oder Vermieters.

Auch wenn ich die Wohnung nicht vertragsgemäß nutze gibt es kein Betretungsrecht sondern die Möglichkeit einer Zivilklage.

Wo ich meine Schlüssel deponiere geht sowohl den Hausmeister als auch den Vermieter einen feuchten Kehricht an.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html

Uulzos  09.02.2018, 11:41
@augsburgchris

Der Tritt gegen die Tür hat aber ggf. zur Folge, das man Schadenersatz von Dir fordern kann. Meine Wohnungstür z.b. wirst du auch nicht aufgetreten bekommen, die is gut gesichert.

Bei Mängeln, klar macht das ne Firma, aber es gibt eben auch Mieter, die die Miete senken wegen der Mängelanzeige und dann den Zutritt zur Wohnugn verweigern.

In diesem Fall hat dann auch der Vermietter gewisse Rechte.

Und, doch tatsächlich, wenn der Vermieter vermutet, dass du die Wohnung vertragswiedrig ntuzt, musst du ihm einlass gewähren. Natürlich darf er nicht einfach in die Wohnung, nur weil er glaubt du hast verbotener weise nen Haustier, z.b. aber er kann eben verlangen dass du ihn in dem fall die wohnung anschauen lässt. Ich weiss nun nicht, welche Fristen es hier gibt, mit denen er sich begnügen muss, aber auf kurz oder lang musst ihn dann reinlassen.

augsburgchris  14.02.2018, 12:04
@Uulzos

Die Frist ist 3 Tage vorher schriftlich. wenn einem der Termin nicht passt, kann man 2-3 Alternativen vorschlagen. Sollte es jedoch auch an den Terminen nicht klappen kann der Vermieter fristlos kündigen. Womit wir aber wieder im Oben genannten Fall der Zivilklage wären. Ein Betretungsrecht ohne Anwesenheit des Mieters hat er trotzdem nicht.

MonaUnicorn  11.02.2018, 17:58

Die einzigen, die im Notfall in die Wohnung dürfen sind die Feuerwehr, Polizei und der Notarzt.

Alle anderen haben draußen zu bleiben und machen sich strafbar.

Vermieter informieren.

Der Hausmeister darf ohne Erlaubnis nicht in die Wohnung.

(Ausnahme falls sie um Hilfe schreien oder z.B rauch aus der Wohnung kommt und für sie oder andere gefahr besteht)

augsburgchris  09.02.2018, 11:01
(Ausnahme falls sie um Hilfe schreien oder z.B rauch aus der Wohnung kommt und für sie oder andere gefahr besteht)

nicht mal dann darf er rein.

TechnologKing72  09.02.2018, 11:02
@augsburgchris

Doch darf er, das ist Notstand.

TeslagehtPleite  09.02.2018, 11:07
@augsburgchris

es reicht schon, wenn man zb rauch riecht und sein zeuge den auch riecht

dann gehe ich mit meinem zeugen in meine wohungen, wir hatten ja rauch gerochen

Uulzos  09.02.2018, 11:07
@augsburgchris

Doch, genau dann darf er rein.

Wenn du um Hilfe rufst oder Feuer/Qualm aus der wohnung kommt, darfst du sogar als Nachbar die Tür aufbrechen und rein...das ist völlig legitim.

augsburgchris  09.02.2018, 11:08
@TechnologKing72

Nein darf er nicht. Nur bei Gefahr im Verzug. Und auch dann sollte er sich rechtlich durch die Hinzuziehung der Polizei absichern.

augsburgchris  09.02.2018, 11:25
@Uulzos

Bei Gefahr im Verzug ist das erste was ich mache die Feuerwehr oder die Polizei rufen, das hier ein rechtfertigenden Notstand ist eindeutig, wenn jedoch der Hausmeister nur denke es könnte eventuell etwas rechtfertigt das kein Eindringen.

Wenn überhaupt dürfte er nur im Auftrag und Beisein der Polizei aufschließen, z.B. bei Verdacht auf den Tod des Mieters, oder bei Wasserschaden, o.ä.

Anzeige erstatten beim nächsten Mal. Ist ja schon über ´n Jahr her, da kannst jetzt nicht mehr kommen damit.

Nein, das darf er nicht!

Lebt die überhaupt noch?

Selbst, wenn es eine Vermutung gibt, das es einen Todesfall in der Wohnung geben könnte muss der Hausmeister oder Vermieter die Polizei dazu rufen!

linalestrange 
Beitragsersteller
 09.02.2018, 11:04

Also ich dachte mir auch, vielleicht hat der sich sorgen gemacht, aber da kann man ja trotzdem nicht einfach in meine Wohnung rein. Aber jetzt da das bei meiner Freundin auch passiert ist, will ich gar nicht wissen, was der für Absichten hat.

blacksheepkills  09.02.2018, 11:07
@linalestrange

Das klingt wirklich sehr komisch. Vor allem, weil er auch weg gerannt ist. Hätte er sich wirklich Sorgen gemacht, dann hätte er zumindest ein paar Worte mit dir gewechselt. Die Aussage "Lebt die überhaupt noch?" kommt mir eher so vor, als wolle er sich im Fall das ihm jmd zuhört ein Alibi verschaffen...

Ich würde den Vermieter damit kontaktieren und wenn sich da keiner rührt zur Polizei gehen.

linalestrange 
Beitragsersteller
 09.02.2018, 11:16
@blacksheepkills

Ich hoffe der Vermieter nimmt uns ernst. Wir sind die einzigen jungen Mädchen im Haus und hatten schon oft das Gefühl bei Problemen in Stich gelassen zu werden, in diesem Haus. Aber danke, wir werden den Vermieter auf jeden fall kontaktieren. Vor allem wenn man hier liest, dass der Hausmeister nicht mal einen Schlüssel haben darf, na Halleluja...

augsburgchris  09.02.2018, 11:26
@linalestrange

Auch für junge Mädchen gilt das Gesetz. Also Schloss austauschen oder austauschen lassen und gut.

Normalerweise hat ein Hausmeister keine Schlüssel für die Wohnungen.