Wie oft darf mein Freund übernachten?
Mein Freund schläft seit ca. 8 Wochen, ununterbrochen bei mir (zwischendurch geht er natürlich zur Arbeit), ich bin seit 2 Monaten zuhause, wegen Corona.
nun möchten meine Vermieter (die im selben Haus wohnen), einen Extravertrag, für uns wäre es kein Problem, wenn er etwas dazu zahlt.
Da es bei uns aber grade nicht rosig läuft, wird er weniger hier sein und übernachten als sonst, weil wir noch nicht wissen, wie es mit uns weitergeht.
Meine Frage hierbei wäre, wie kann man einschätzen wie oft mein Freund bei mir übernachten kann? Bzw wie oft pro Woche dürfte mein Freund bei mir schlafen ohne Extravertrag?
Er arbeitet immer Spätschicht, deswegen lohnt es sich nicht, abends mal kurz zu kommen..
Auf diese Frage wollten meine Vermieter mir keine Antwort geben.
LG
3 Antworten
Meine Frage hierbei wäre, wie kann man einschätzen wie oft mein Freund bei mir übernachten kann? Bzw wie oft pro Woche dürfte mein Freund bei mir schlafen ohne Extravertrag?
Hier gibt es keine starren Frist und schon gar keine mehrtägige Pause, die die wieder von neuem beginnen liesse.
Hier ist ein üblicher Besuch doch garnicht Zweck der Übernachtung. Und der perfekte Zeitpunkt erreicht, deine fristlose Kündigung wg. unberechtigter Gebrauchsüberlassung Dritter, § 540 I BGB, abzuwenden:
Entweder servierst du deiner Freund ab und lässt den VM auf Nachfrage wissen, dass sich seine Besuche erledigt haben oder du stellst Antrag auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung n. § 553 BGB und ihr zieht auf Probe zusammen.
Mit einer geringen Mieterhöhung für zusätzlichen Verschleiß und Anpassung der Betriebskosten sollte das reine Formsache sein.
Trennt ihr euch später doch, ändert man nach Abrechnung die Zahlungen.
Übernachten heist nicht wohnen. der F. hat ja seine Wohnung weiterhin, schläft nur bei/mit dir. Mehr nicht. Eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung ist das (noch) nicht.
Was meint denn der Vermieter, was im Extravertrag stehen soll? Will er mehr Miete oder mehr Betriebskosten? Werden letztere nach Verbrauch umgelegt oder gibt es eine Pauschale?
Bedenke, deine Situation ist so, als Mieter der Einliegerwohnung, dass der V. dir ohne Grund nach 573a BGB mit lediglich um drei Monate verlängerter Kündigungsfrist jederzeit den MV kündigen könnte/dürfte. Deshalb versuche eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Es geht ja nur darum, dass die Mietnebenkosten auf zwei Personen angehoben werden. Du zahlst mit der Endabrechnung den Mehrverbrauch später sowieso.