ich kann nicht kündigen weil ich keine Adresse von meinen Vermieter habe .was nun?
Hallo Ich habe ein kleines Problem ,ich möchte das von mir angemietete Zechenhäuschen kündigen bzw hatte das auch schon am 26.2.2016 friestgerecht zum 01.07.2016 getahn ,am 07.03.2016 kam der Brief wieder zurück mit den Vermerk unbekannt verzogen , habe dann sofort versucht meinen Vermieter anzurufen aber leider ohne Erfolg , bin dann zur Adresse gefahren wo er gewohnt hat und tatzächlich er wohnt dort nicht mehr , ich habe ihn dann 10cent überwiesen ( also auf das konto wo ich auch die Miete überweise ) mit Verwendungszweck bitte dringend bei mir melden ,aber nix kommtt mir läuft die Zeit weg ich muss normalerweise bis zum 31.03.2016 Kündigen damit es friestgerecht ist ,ich könnte zwar die Miete kürzen oder einstellen dann würde er sich wohl melden aber das würde ja auch erst im April sein also nach der regulären 3 Monatsfriest ,hat einer eine Idee was ich machen kann ?? oder ist es dann sein Pech ?? wenn ich nicht fristgerecht kündigen kann ??
gruss wolfgang
7 Antworten
Wie schon erwähnt, kannst Du hier Kontakt zum Einwohnermeldeamt aufnehmen und hier eine entsprechende Adressauskunft einholen (Das kostet etwas mehr als 10 €).
Diese Kosten würde ich dann im Übrigen von der laufenden Miete abziehen.
Sollte diese Auskunft auch keine Verzugsanschrift ergeben, bleibt nur der Weg einer öffentlichen Zustellung durch das Amtsgericht (§ 132 (2) BGB).
Hier wird deine Willenserklärung am "schwarzen Brett" im Amtsgericht ausgehangen und gilt dann als zugestellt.
du kannst nur (kostenpflichtig) beim Meldeamt nach seiner neuen Adresse fragen.
Die Kündigung wird erst mit Kenntnis des Vermieters gültig, daher musst du trotz des bereits erfolgten "Kündigungsversuches" fristgerecht bis zum 31.3. kündigen.
Wie schon genannt, kannst du beim Einwohnermeldeamt nach der Adresse fragen. Wenn man berechtigtes Interesse hat, bekommt man die Auskunft im Normalfall kostenlos, daher solltest du deinen Mietvertrag bzw. Dokumente mit der alten Adresse mitnehmen.
fristgerecht bis zum 31.3. kündigen
Der 04.04. ist auch noch ausreichend (dritter Werktag)
Hallo
Danke erst mal an alle die mir helfen möchten ,ich komme gerade vom Einwohnermeldeamt ,leider hat sich mein Vermieter noch nicht umgemeldet ich weiß ja auch nicht wann er umgezogen ist das habe ich leider vergessen vorhin jemanden zu fragen wo ich bei seiner alten Adresse war .
Es kann doch jetzt nicht angehen das ich jetzt noch zum Amtsgericht gehen muss um diesen Aushang zu beantragen :-(
Mir kam gerade schon der Gedanke das ich bei der nächsten Mietzahlung im Verwendungszweck die Kündigung reinschreibe :-D
Geh zum EMA das für die, Dir bekannte, Adresse des VM zuständig ist, leg den Mietvertrag und das Zurück gekommen Kündigungsschreiben inkl. Umschlag vor und bitte um Auskunft über die neue Anschrift.
Im Normalfall wird die auch erteilt. Kostet allerdings ein Euro.
Hast Du die neue Abschrift schick die Kündigung per Einwurfeinschreiben dort hin.
Es reicht auch noch wenn die Kündigung bis zum 4. April zugegangen ist.
Übrigens können Mietverträge nur zum Monatsende gekündigt werden.
Also zum 30.06., nicht zum 01.07.
Kostet allerdings einige Euro.