Kann ein Vermieter den Mieter aus Unsympathie kündigen?
12 Antworten
Kann ein Vermieter den Mieter aus Unsympathie kündigen?
In der Regel nicht, da der § 573 BGB alle Kündigungsgründe, wie Eigenbedarf, vorgibt.
Eine Ausnahme gibt es aber bei 2 Familienhäusern, bei denen der Vermieter selbst eine Wohnung bewohnt. Hier kann der Vermieter dann grundlos kündigen, d.h. auch wenn ihm der Mieter unsympathisch ist. Da verlängert sich aber die Kündigungsfrist um 3 Monate.
Als Kündigungsgrund im Wortsinn wäre die Kündigung rechtswidrig und damit unwirksam.
Allerdings hat der Vermieter eines Zweifamilienhauses in dem allein er und sein Mieter wohnen es in der Hand, seinem Mieter (der im halt unsympathisch ist) allein mit Verweis auf 573a BGB (ohne Angabe eines Grundes) mit um drei Monate verlängerter Kündigungsfrist wirksam zu kündigen.
nein.
kommt die Unsympatie aber davon, das sich der Miter nicht an Hausregeln hällt, randaliert, pöpelt. dann eventuell ja, wenn er sich auch nach einer Abmahnung nicht ändert.
.... möglich, sogar ganz ohne Grund, wenn es ein ZFH ist und der Vermieter in der Hütte wohnt.
Also ich kenne nur einen Grund der dies Zulässt und zwar dann wenn es sich um ein 2 Familienhaus handelt wo in der einen Wohnung der Vermieter und in der anderen Wohnung der Mieter wohnt.
Er muss nichtmal einen Grund für die Kündigung nennen.
Stimmt. Sich nur auf den § 573a berufen. Aber als Kündigungsrund Antisympathie angeben wäre unwirksam;-)
Auch in dem Ausnahmefall kann der VM nicht wegen Antisympathie kündigen;-)