Ich hatte mich bei einer Gemeinde für den Bauhof beworben.Keine Stellenausschreibung und trotzdem Personal eingestellt.Welchen Schadensersatz kann ichverlangen?

7 Antworten

Wurde Dir der Job vorher schriftlich zu gesichert ? Wohl kaum. Also nix mit klagen und abzocken !

warum?

dafür müsstest du einen anspruch auf diese arbeit haben, hast du aber nicht

Nein kannst du nicht.

Meines Wissens kann eine Gemeinde auch interne Stellenausschreibungen durchführen bzw. Stellen umbesetzen, damit machen sie sich nicht strafbar. Diesen Eintrag habe ich aus einem Artikel bei Wikipedia für Dich kopiert

Die Stellenausschreibung kommt als Anstoß für ein entsprechendes Stellenbesetzungsverfahren und als Bewerbungsanreiz sowohl in der Anbahnungsphase eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses in Betracht als auch bei Stellen des öffentlichen Dienstes. Beamtenrechtlich ist die Stellenausschreibung in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Grundgesetz soll jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben.[1][2] Daraus leitet sich aber keine juristische Pflicht zur Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst her.

Du kannst ja bei der Stadt mal nachhaken, wieso das nicht öffentlich ausgeschrieben wurde. lg Lilo

naja, das läuft wohl meist über Vitamin D oder Vitamin I bei Behörden. Wenn man nicht nachweisen kann, daß es eine Diskrimierung ist, gibt es keine Handhabe für einen Schadensersatz.

Es sei denn, der Personalchef hätte gesagt, daß Du Dich diskriminiert fühlst.