Wie läuft die Bewertung von Beamtenstellen?
Hallo zusammen,
ich habe eine interessante Stellenausschreibung gesehen, die (wenn denn alles gut ginge und die fest geplante Übernahme ins Beamtenverhältnis klappt) nach A13 besoldet werden würde. In der Ausschreibung wird in Aussicht gestellt, dass auch eine Besoldung bis hin zu A15 drin sei. Es steht aber nicht drin, was genau damit gemeint ist.
Wissen die jetzt schon, dass diese konkrete Stelle später, also z. B. wenn man sich durch gute Leistungen bewährt hat oder zusätzliche Ämter übernommen hat, auch nach A14 oder 15 bezahlt werden könnte? Dann müssten sie ja schon das Budget dazu zugesichert bekommen haben oder sich ihrer Sache im Stellenplan sehr sicher sein?
Wann würde man dann darüber sprechen, wann man hochgruppiert wird? Gleich beim ersten Sprechen über Geld? Oder erst wenn man angefangen hat zu arbeiten?
Oder schreiben die so was da rein und es heißt aber eigentlich: Wenn in unserem Laden irgendwann mal ne A14/15-Stelle frei wird, kannste dich auch intern noch mal bewerben (was dann alle anderen auch tun) und dann schauen wir mal, ob du das wirst oder irgendwer anders...?!
Danke und beste Grüße!
5 Antworten
Bei der Beschreibung das die Stelle A13 bis A15 bewertet ist, geht es um die auszufüllende Funktion
Wann und wie man befördert wird, hängt mit den Beurteilungen zusammen und den dann innerhalb der gleichen Gruppe befindlichen ( hier zunächst A13) "Vergleichsbeamten und dann das selbe Spiel in A14.
Aber da gibt es gaaaaaaanz viel Verwaltungs- und Beamtenrecht zu, dass würde den Rahmen hier sprengen.
Um es einfach mal extrem zu sagen es kann sein das man immer A13 bleibt oder ( und das ist absolut utopisch, eher landen hier Aliens) innerer halb von zwei A15 werden. Entscheiden ist bei der Aussage nur das man dieses werden kann ohne die Funktion bzw Aufgabe zu wechseln !
Wie sagte mein Dozent da immer " so und so steht es im Gesetz und Ausnahmen regelt der Landespersonalausschuß!"
Also theoretisch geht vieles praktisch sehr sehr unwahrscheinlich.
Selbst der Einstieg in die Beamtenlaufbahn, ohne entsprechende laufbahnrechtliche Prüfung, ist ja schon eine Ausnahme von der Regel. Darf ich annehmen, dass du auf Lehramt studierst hast ?
Nee, komme mehr so aus dem medizinisch-wissenschaftlichen Sektor und könnte mir einen Übergang zum Staat ganz gut vorstellen. Ich verklausuliere das jetzt absichtlich ein bisschen, falls der zukünftige Personalbeamte sich hier auch tummeln sollte. ;-)
"Einfach so" hochgruppiert wird man ziemlich sicher nicht. Wenn man aber einen Fuß drin hat, ist es zumindest auf Dauer einfacher, höher zu kommen, da oft gilt: "interne vor externe Bewerber".
Eine Höhergruppierung hängt immer mit dem Besetzen einer anderen Stelle zusammen. Also in der Regel muss man sich dafür bewerben. A15 sind ja zumeist schon Amtsleiter-Stellen.
In der Regel letzteres
Bei der Beförderung auf einen höheren Dienstposten müssen individuelle Wartezeiten beachtet werden. Zudem gilt das Sprungbeförderungsverbot, d. h., dass man nicht von A13 nach A15 befördert werden kann.
Weißt du, woran die festgemacht werden? An der konkreten Stelle? Oder an der Besoldungsstufe? Oder nach Arbeitsbereich?
Die Antwort würde Aktenordner füllen.
Also von der Privatwirtschaft in die Verwaltung dann gehoben Dienst Dann in den Höheren Dienst.
Stellvertreter des Bürgermeisters/
nein das ist doch ein wenig happig ,kannst im Internet Nachlesen.
Viel Glück und Erfolg
Gruß
Bley 1914
Vielen Dank für die klare Antwort, leuchtet mir ein! Darf ich eine Nachfrage stellen? Ich bin jetzt im öffentlichen Dienst in Entgeltgruppe 14. Sagen wir mal, ich hätte ganz großes Glück und die würden mich ganz doll finden. Könnten die mich wegen meiner bisherigen Eingruppierung trotz anderslautender Ausschreibung denn theoretisch gleich in A14, also unter Überspringung des Einstiegsamtes, einstellen?