Gilt ein Hund ohne Genehmigung als geduldet?
Ich habe seit 5 Jahen einen Jack Russell Terrier ohne Genehmigung. Niemand hat sich in der Zeit beschwert. Nun hatte ich die Hündin meiner Tochter (Jack Russell) aus persönlichen Gründen aufgenommen. Sie bellte bei unbekannten Geräuschen und wir übten mit einem Hundetrainer jeden Tag. Es wurde auch schon viel besser. Die Mieter im Haus waren zum größten Teil informiert und einige hatten auch meine Telefonnummer. Jetzt hat sich jemand beschwert und ich bekamm einen bitter bösen Brief mit der Auflage meinen Hund weg zu geben. Ich konnte das zwar bei dem Vermieter den Sachverhalt darstellen und habe nun eine Frist bekommen bis Anfang Januar. Ich muss nun sicherstellen, dass Ruhe herscht. Nun ist das aber auch ein Hund und ich weiß, dass er auch mal bellen wird (wenn ich arbeiten bin). Gerade wenn der Hausmeister das Haus sauber macht. Die Hündin habe ich am Tag nun leider nicht mehr. Ich weiß leider auch, dass meine Nachbarin sehr empfindlich ist und bei jedem bisschen auch die Polizei holt. Ich bin jetzt sehr ängstlich und hoffe auf Anworten, die mir helfen. Gelten vielleicht die 5 Jahre als geduldet und es ist wie eine Genehmigung?Ganz lieben Dank Andrea
8 Antworten
Nein die 5 Jahre gelten nicht als Genehmigung. Also zu erst musst du einmal gucken was in dem Mietvertrag steht, wenn dort steht dass du einen Hund halten darfst dann brauchst du dir keine Sorgen machen. Aber wenn dort steht, dass du den Vermieter vorher um Erlaubnis fragen musst dann kann er dir jetzt sogar schlimmstenfalls das Mietverhältnis kündigen.
Das liegt aber ganz allein in ihrem Verschulden. Dem Vermieter kann kein Vorwurf gemacht werden.
So schnell geht das nicht mit einer wirksamen Kündigung.
Im Mietvertrag steht, dass ich eine Genehmigung brauch
und warum hast du dir die erlaubnis nie geholt?
Da Du die nicht hast, hast Du Deine Antwort.
Ich hab einfach nicht daran gedacht und als hier eingezogen bin, hatte ich noch keinen Gedanken, mir einen Hund zu holen. Mein Sohn schenkte ihn mir, als er ausgezogen ist.
In Deutschland gibt es kein Gewohnheitsrecht.
Wenn die Zustimmung lt. Mietvertrag erforderlich ist, kann das zu einer Abmahnung und auch zur Kündigung führen.
Wann darf denn die Zustimmung verwigert werden?
Er hat die Zustimmung im von Dir unterschriebenen Mietvertrag verweigert und Du hast dem zugestimmt.
Das ist schonmal irrelevant, wenn es nicht eine extra vereinbarte Klausel ist.
Ich habe meinen Hund seit 12,5 Jahren. Unsere Katze war genehmigt - unser Hund nicht.
Er wird geduldet und alle mögen ihn, auch die, die uns gerne den Hals umdrehen würden.
Wenn er auffällig wird, kann man uns kündigen. Uns ist das egal, dann ziehen wir halt aus.
Ich kann aber jederzeit den Beweis bringen, dass unser Hund in der Wohnung keinen Pieps von sich gibt und auch der Vermieter weiss das.
Wie kannst du das denn beweisen? Genau das ist mein Problem, mein Hund bellt, wie jeder andere Hund auch mal. Das Problem war ja die Hündin. Die habe ich ja nun zu meiner Tochter zurück gegeben. Doch meine Angst besteht einfach, weil ich nicht weiß, wie meine Nachbarin sich jetzt verhält. Sie hat mir wie auch andere Mieter unterschrieben, dass das bellen nicht stört. (die Zeit als die Hündin noch da war) aber sich beim Vermieter beschwert.
Sie hat mir wie auch andere Mieter unterschrieben, dass das bellen nicht stört.
Das ist doch völlig egal. Du hast es versäumt eine Genehmigung einzuholen. Im Nachhinein wirst du die vermutlich nicht mehr bekommen. Hättest du diese Unterschriftensammlung vor der Anschaffung des Hundes und der Bitte um Zustimmung an deinen Vermieter gegeben, hättest du das Problem jetzt nicht.
Ich kann 50 Leute inkl Handwerker auf einmal durch unsere Wohnung schicken - auch zum Krach machen - und meinen wird es nicht interessieren (inkl. Klingeln). Wenn draussen Lärm ist und der andauert, macht mein Hund nur einen Stosseufzer, wenn endlich wieder seine Schlaflautstärke ist.
Auch unser Vermieter war schon mit Handwerkern bei uns und weiss es.
Im letzten Jahr hatten wir einen Balkonbrand mit Rauchmelderalarm und viel Tatütata und mein Hund lag, bis wir raus mussten in der Küche und hat geschlafen. :-))))
Ja, GsD haben wir auch vieles richtig gemacht. :-)))
PS: doch, der Vermieter hat auch ein solches Gemüt.
Na, da passen dann ja zwei zusammen :-))
Es gilt immer noch, dass Hunde der Zustimmung des Vermieters bedürfen. Nun hast du dir einen ohne Zustimmung angeschafft. Es gehen Beschwerden von anderen Mietern ein und du bist abgemahnt worden mit der Auflage den Hund abzuschaffen. Tust du das nicht, gibts die fristlose Kündigung. Punkt! Ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht. Auch wenn du nun solange Glück gehabt hast - es ist nicht mit einer Genehmigung gleichzusetzen. Dein Vermieter ist im Recht!
Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass du eine Genehmigung zur Hundehaltung brauchst, warum zum Geier hast du die dir nicht geholt, sondern einfach so einen Hund angeschafft? Und jammerst nun, dass der Vermieter dich auffordert den Hund wieder abzuschaffen? Das darfst du dir ganz allein auf die Fahne schreiben.
Vielen Dank für die Antworten. Ich möchte nur nochmal kurz erwähnen, dass mein Hund nicht bellt und auch nicht stören ist. Es gab keine Beschwerden oder Ähnliches in den letzten 5 Jahren. Es ging einfach um die Hündin, mit der ich geübt habe. Ich finde die klugen Zeilen echt prima. Ich dachte hier kann man HILFE bekommen und keine Vorwürfe. Das ich einen Fehler gemacht habe, weiß ich wohl auch allein. Die Frist bis Januar hab ich vom Vermieter bekommen damit sie prüfen können, ob mein Hund ruhig ist. Ich habe nur die Befürchtung, dass ein bestimmter Mieter etwas behautet was nicht stimmt.
Ja dann ist es leider so, dass der Vermieter dir das Mietverhältnis kündigen kann. Ich würde mir echt ne andere Wohnung suchen.