Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht. Was passiert, wenn ich damit nun anfange?

4 Antworten

Hallo... erst mal keine Panik schieben ;)

Wenn du nun deine Steuererklärung machst ... nehme an du meist 2015, dann wird diese beim Finanzamt bearbeitet. Häufig bekommen Antragsveranlagte (der Antrag ist die freiwillige Abgabe der Erklärung) sogar Geld zurück.

Du kannst bis zu 4 Jahre Rückwirkend deine Erklärungen einreichen. Das heißt, du kannst noch bis zum 31.12.2016 deine Steuer von 2012 beim Finanzamt einreichen.

Ich gehe davon aus, das du Steuerklasse I bist und du deshalb nicht vom Amt angeschrieben wurdest (die übrigens deine Einkünfte längst kennen ;)).

Tja.. in der Regel lohnt es sich die Steuererklärungen zu machen und vielleicht erwartet dich sogar ein kleiner Geldsegen.

Gestatte mir eine Frage... wie viele Kilometer (Straßenstrecke) liegen zwischen deinem Wohnort und deiner Arbeitsstelle?

mischo86 
Beitragsersteller
 10.10.2016, 15:19

Momentan 3 Kilometer, die ich mit dem Fahrrad fahre.

Hefti15  10.10.2016, 15:31
@mischo86

Als normaler Arbeitnehmer (StKl 1) reicht es i.d.R. schon aus, wenn man z.B. in der Kirche ist um mit einer Erstattung rechnen zu dürfen

Was passiert, wenn ich nun eine mache?

Davon ausgehend, dass keine Abgabepflicht vorliegt, wird das Finanzamt diese bearbeiten und einen Steuerbescheid erlassen. Aus diesem geht dann eine Erstattung oder ggf. eine Nachzahlung hervor.

Muss ich rückwirkend Strafe zahlen?

Welchen Straftatbestand solltest du denn berührt haben?

Wie viele Jahre rückwärts kann ich eine Steuererklärung einreichen?

Du kannst noch bis 31.12. die Erklärung für 2012 abgeben.

Die Steuererklärung wird bearbeitet. Mehr passiert nicht.

mischo86 
Beitragsersteller
 10.10.2016, 12:30

Das heißt ich kann für dieses Jahr einfach meine SE hinschicken? Und für die letzten Jahre?

Throner  10.10.2016, 12:31
@mischo86

Ja, für die Jahre 2012 bis 2015. Für dieses Jahr kannst Du naturgemäss erst eine Steuererklärung abgeben, wenn das Jahr beendet ist!

Was soll da passieren ?? ??????   nichts !!!!!!

mischo86 
Beitragsersteller
 10.10.2016, 12:29

Die Frage ist viel eher, ob ich für die Jahre rückwirkend Strafe zahlen muss.

Reisekoffer3a  10.10.2016, 12:32
@mischo86

Nein, wenn du Einkommensteuer pflichtig bist, schickt dir das

Finanzamt jählich die Formulare kostenlos zu. Wenn du dann

keine Ekst.-Erklärung machst kommt eine Erinnerung.

Petz1900  10.10.2016, 13:16
@Reisekoffer3a

Das ist nicht richtig, dann würde ja jeder Neugeborene Formulare zugeschickt bekommen :)

Reisekoffer3a  10.10.2016, 13:19
@Petz1900

An wann wird man denn einkommensteuerpflichtig ?????????????

Denke der Fragesteller hat meine Antwort schon richtig verstanden !!!!!!!!

PatrickLassan  10.10.2016, 13:25
@Petz1900

Das ist nicht richtig, dann würde ja jeder Neugeborene Formulare zugeschickt bekommen

Auch Neugeborene können einkommensteuerpflichtig sein.