Ich habe gelesen, dass Erzieher auch nebenberuflich in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Gilt das nur für Tagesmütter oder auch für selbstst. Babysitter?
Ich arbeite nebenberuflich selbstständig als Babysitter, habe 2-3 Familien und betreue jeweils bei ihnen zu Hause deren Kinder. Ich habe gelesen, dass Erzieher auch nebenberuflich extra in die Rentenversicherung einzahlen müssen, Gilt das nur für Tagesmütter, oder auch für selbstständige Babysitter.
4 Antworten
Grundsätzlich sind auch selbstständige Erzieherinnen, zu denen auch die Tagesmütter gehören, rentenversicherungspflichtig. Dies gilt nur dann nicht, wenn man mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten hat. Es ist dabei egal, ob es ein Nebenberuf oder ein Hauptberuf ist, die Rentenversicherungspflicht kennt hier grundsätzlich keine Unterscheidung.
Aber:
Beträgt der Jahresgewinn aus dieser Tätigkeit maximal 5.400 €, ist diese Tätigkeit versicherungsfrei (heißt: Keine Beitragszahlpflicht), da geringfügig. Sobald der Gewinn aber vorausschauend auf über 5.400 € je Jahr steigt, entfällt die Versicherungsfreiheit und Sie müssten tatsächlich Rentenpflichtbeiträge zahlen.
Besonderheiten gelten auch, wenn bereits ein "klassicher" Mini-Job ausgeübt wird.
Das Thema ist recht komplex, es gibt im Einzelfall viele Gestaltungsmöglichkeiten und Dinge, die man beachten kann/muss. Ich möchte dazu raten, dass Sie sich unabhängig (also nicht von der Deutschen Rentenversicherung) beraten lassen, zum Beispiel von einem unabhängigen Rentenberater. Das kostet zwar eine Beratungsgebühr, jedoch wird es noch viel teurer, wenn im Zweifel die Deutsche Rentenversicherung irgendwann einmal die Rentenbeiträge nachfordert.
Nachtrag:
Wenn man nur als Babysitter tätig ist, könnte es möglich sein,
dass keine Rentenpflicht besteht, da ein Babysitter kein Erzieher in
diesem Sinne ist sondern "nur" Aufsichtsperson (Babys können noch nicht in dem Maße "erzogen" werden).
übst du das als Minijob nebenher aus ?
dann kann ich es dir leider nicht sagen. aber ruf doch einfach mal bei deinem RV Träger an und frag die Fachleute :)
Nein das musst du nicht! Ich hatte oft ( Erzieherin) freiberufliche Nebentätigkeiten! Du musst nur beim Finanzamt melden und zahlen, alles andere ist freiwillig
Die Versicherungspflicht gilt für alle, die mit dieser Beschäftigung mehr als 450 Euro im Monat verdienen.
Nein, selbstständig nebenberuflich.