Müssen sich Angehörige um verwahrloste Wohnung kümmern oder zahlen?
Angenommen jemand ist ein Messie oder hat in anderer Form seine Wohnung verkommen lassen. Der Bewohner ist zwar selbstständig und auch rechtsfähig, hat aber einen gesetzlichen Betreuer, der sich nicht wirklich kümmert.
Kann der Vermieter Angehörige verpflichten die Wohnung in Ordnung zu bringen, wenn der Mieter selbst das nicht tut... oder im Falle eines Auszugs Schäden zu beseitigen bzw. für diese aufzukommen? Falls ja, was passiert wenn die Angehörigen das nicht bezahlen können.
Weiß da jemand wie die rechtliche Lage ist?
3 Antworten
Nein!
Denn zwischen dem Vermieter und den Angehörigen besteht KEIN Vertragsverhältnis.
Anders sieht es erst aus, wenn dieser Messie verstirbt. Dann werden die Anghörigen eventuell zum Erben, sind dann zuständig, wenn das Erbe nicht ausgeschlagen wird.
In Deutschland gibt es keine Sippenhaft.
Der Betreuer ist dafür verantwortlich.
Hallo,
nein, da hast du nichts mit zu tun, es sei denn, die Wohnung wurde in deinem Namen angemietet und du hast den Mietvertrag unterschrieben. Oder in irgendeiner Weise für die Wohnung gebürgt.
das hat nix mit sippe zu tun. aber du bist z.b. als erbe für o eine wohnung verantwortlich