Neue Selbständige müssen in Rente einzahlen?
Wegen der Ampel müssen ja bald neue neue Selbständige müssen in Rente einzahlen. Aber was bedeutet das im Koalionsvertrag. Was ist eine Karenzzeit von zwei Jahren? Wenn man jetzt noch ein Gewerbe gründet ist man nicht betroffen für immer? Nur nach der Regelung dann, wenn man ein neues gewerbe gründet?
"Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen."
Also was sind neue selbständige? Ab wann gilt die Frist? Kann man jetzt ein Gewerbe anmelden und ist davon ausgenommen für immer? Gilt das erst für neue selbständige ab der Einführung?
6 Antworten
Das ist nur der Koalitionsvertrag, das hat keine rechtliche Bedeutung, es ist eine Absichtserklärung.
Du musst das Gesetz abwarten, wenn es denn dann irgendwann kommen sollte. Niemand kann wissen wie das umgesetzt wird. (oder die vielen anderen Absichtserklärungen)
Da steht nicht, dass dies alternativlos wäre.
Es steht nur es wird verpflichtend, dass der Selbständige, nach der 2-jährigen Gründungsphase, verpflichtet ist eine (existenzsichernde) Altersvorsorge zu unterhalten, die
- insolvenz- und pfändungssicher ist (Stand heute wären das die Basisrente, die Riesterrente, die bAV und private Produkte mit Verwertungsausschluss).
- eine monatliche Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus abwirft
Mir wäre es auch lieber 300-400,- € monatlich in eine eigene Altersvorsorge zu investieren, statt 585,90 € als Regelbeitrag an die DRV abzuführen.
Fallen auch ETF's darunter? Langfristig ein ETF Sparplan ist doch viel besser von der Rendite her.
Zu meinem Kommentar noch. Der Koalitionsvertrag enthält auch einen "Kompromiss" zum Kohleausstieg, bei dem unisono in der Presse vorgegeben wurde, der Ausstieg erfolgt bis 2030. Tatsächlich steht drin, dass der Ausstieg "idealerweise bis 2030 erfolgen soll". Ist klar was ich meine? Wenn nicht, geh in die Mediathek und schau dir die "Heute Show" von gestern abend an und gglfs. gleich noch den Jan Böhmermann mit der Show danach. Da wird mit dem Vertag und seinen Bestandteilen das gemacht, was man mit einem solchen Papier machen sollte; es durch den Kakao ziehen.
Aber die Pflicht gibt es doch schon, hat doch der Kohl schon eingeführt. Ich lese:
Derzeit zahlen rund eine Million Selbstständige verpflichtend in die Rentenkasse ein. Dazu zählen Hebammen, Apotheker und Anwälte, die selbstständig tätig sind. ... Der Grund dafür: Aufgrund fehlender finanzieller Rücklagen drohen viele Selbstständige im Alter in die Armut zu rutschen.
Das ist durchaus in Ordnung, wenn sog. "Selbständige", hinterher nicht Sozialfälle zu Lasten der Allgemeinheit werden.
Wenn das ähnlich, wie das Handwerkerpflichtversicherungsgesetz geregelt wird, ist das durchaus in Ordnung
Das sind dann Selbständige, die sich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes selbständig machen. Das Gesetz muss natürlich erst noch beschlossen und verkündet werden.
Und das ist durchaus vernünftig. (für selbständige Handwerksmeister gibt es das schon seit mindestens 50 Jahren) Und wenn das so ähnlich gestaltet wird, ist es vollkommen in Ordnung. Die Alternative wäre ja, dass weiterhin "Selbständige" anschließend Sozialfälle werden. Ein Selbständiger, der sich keine Altersvorsorge leisten kann, ist nicht wirklich selbständig, sondern er beutet sich nur selbst aus.
Ich verstehe es wie folgt.
- Gründer müssen die ersten 2 Jahre nichts einzahlen.
- Danach sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht durch ein entsprechendes Vorsorgeprodukt, welches insolvenz- und pfändungssicher ist (bleibt ja quasi nur die Basis-Rente), abgesichert sind. Dieses muss eine Rente oberhalb der Grundsicherung ergeben.
- Auch eine Versicherung in der GKV wäre deutlich günstiger, wenn man geringe Einkünfte hat.
Wenn das ähnlich, wie das Handwerkerpflichtversicherungsgesetz geregelt wird, ist das durchaus in Ordnung
Ja stimmt. Allerdings was verstehst du unter "neue Selbständige"? Derjenige ab der Einführung ein Gewerbe gründet?
Vermutlich.
Einzahlen mussten die Selbständigen schon immer in die Rentenkasse, allerdings nur begrenzt, somit ging es damit freiwillig weiter, ich habe das auf jeden Fall getan.
Das ist nicht korrekt, nur in berufsständische, wo es Pflicht ist. Sonst KANN, aber MUSS man nicht, freiwillig in die RV einzahlen.
Du widersprichst dich, wer freiwillig zahlt, muss ja nicht, oder sehe ich das falsch?
Es gibt Berufsstände, wie Architekten, Ärzte etc. die haben berufsständische Regelungen für die Altersvorsorge- nicht DRV- dort ist man auch als Selbstständiger verpflichtet, einzuzahlen. Genau wie Künstler in die KSK.
Kurz um, es gibt diverse Bestimmungen darüber, wenn das Wort SELBSTAENDIGE gemeint ist und somit musste gesplittet werden, was wiederum bezeugt, das eine Vereinheitlichung der bessere Weg gewesen wäre, um hier einmal Ordnung zu schaffen.
Aber die selben von jetzt müssen doch auch schon Rentenbeiträge bezahlen, oder wurde das zwischendurch abgeschafft?
Jetzt KANN fast jeder "Selbständige", sagen: ich gebe mein Geld voll aus, und leben dann im Alter von der Grundsicherung. Und viele denken scheinbar genau so.
"Aber die selben von jetzt" Wen meinst du? Angestellte?
Aber die Pflicht gibt es doch schon, hat doch der Kohl schon eingeführt. Ich lese:
Derzeit zahlen rund eine Million Selbstständige verpflichtend in die Rentenkasse ein. Dazu zählen Hebammen, Apotheker und Anwälte, die selbstständig tätig sind. ... Der Grund dafür: Aufgrund fehlender finanzieller Rücklagen drohen viele Selbstständige im Alter in die Armut zu rutschen.
aber nicht alle selbständige ...
Der Rest kann privat, wenn diese besser ausfällt.
Ok :) Ich hoffe das kommt nicht ... Ist doch eine Frechheit, dass noch mehr Menschen dazu gezwungen werden sollen, in ein Schneeballsystem wie die gesetzliche Rente einzuzahlen.