Ich habe einen gebrauchten SmartTV gekauft auf dem noch Apps angemeldet waren?

3 Antworten

rechtlich gesehen, bist du auf der sicheren Seite.

Du kannst zwar "nett" sein,und die Filme bezahlen,musst du aber nicht !

btkiller7269  10.06.2017, 01:51

er hat vor dem kauf nicht den tv zurückgesetzt.Ich würde aber trotzdem mit einem anwalt oder so darüber reden

GuteAnswmm 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 01:39

Und wieso bin ich im Recht???

dresanne  10.06.2017, 09:02
@GuteAnswmm

Da liegst Du aber ganz falsch. Ein Fehler berechtigt Dich noch lange nicht, auf Kosten anderer einzukaufen!

reingold987  10.06.2017, 09:28
@dresanne

Nicht sie sondern die Kinder,haben die Filme gekauft.

Ich gehe davon aus,dass die Kinder nicht alt genug sind,damit ein kauf "Vertrag" gültig ist.

Abgesehen davon, war es seine eigene Schuld.

Ich habe auch irgend wo gelesen,dass man sich selbst strafbar macht,falls man jemand zu einer Straftat verleitet,indem man Z.B. sein Autofenster offen lässt.

Um dies zu vermeiden hätte der Verkäufer den Fernseher zurücksetzen müssen, das kannst auch machen damit keine Videos mehr auf seine Kosten gekauft werden, ob er die entstanden Kosten und Anwalt von dir verlangen kann weiß ich nicht.

Ich würde Kontakt mit Ihm aufnehmen und die Sache gütlich einigen versuchen. Sollte er darauf beharren das du alle Kosten und Anwalt zahlst würde ich eine Beratung aufsuchen.

GuteAnswmm 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 02:22

Okay ich schau mal was ich da tu

Minderjährige Kinder sind beschränkt geschäftsfähig ( bis zum 7. Lebensjahr sogar geschäftsunfähig). Kaufverträge mit minderjährigen sind schwebend unwirksam, d.h. diese werden nur wirksam, wenn sie als Sorgeberechtigter diese genehmigen.

Sie können den Kaufverträgen somit unter den Vorbehalt, das diese überhaupt stattgefunden haben die Genehmigung verweigern.

Für das was gekauft wurde komme ich natürlich auf. Jetzt die Frage was muss ich bezahlen und wer ist im Recht?

Eine Grundlage von Ihnen Geld zu verlangen gibt es mangels eines wirksamen Vertrages nicht. Auch eine allgemeine Schadensersatzpflicht dürfte ausscheiden, da sie nicht damit hätten rechnen müssen.

Schwieriger wäre es, wenn ein geschäftsfähiger die Filme gekauft hätte.