Ich habe einen gebrauchten SmartTV gekauft auf dem noch Apps angemeldet waren?
Hallo, ich habe vor einiger Zeit privat einen Smart TV gekauft auf dem unter anderem die Apps Netflix und Amazon Prime drauf waren, da der Fernseher im Wohnzimmer steht ist er zugänglich für mich und meine Kinder.
Heute habe ich in Facebook einen Aufruf gesehen dass der Verkäufer mich sucht da meine Kinder versehentlich Filme über seinen Account gekauft haben. Er war schon beim Anwalt obwohl er zuvor den Aufruf auf Facebook hätte starten können und möchte dass ich jetzt die Filme und die Anwaltskosten bezahle. Für das was gekauft wurde komme ich natürlich auf. Jetzt die Frage was muss ich bezahlen und wer ist im Recht? Er hätte ja vor Verkauf auch die Apps die über ihn angemeldet sind vom TV löschen können.
Gruß
3 Antworten
rechtlich gesehen, bist du auf der sicheren Seite.
Du kannst zwar "nett" sein,und die Filme bezahlen,musst du aber nicht !
er hat vor dem kauf nicht den tv zurückgesetzt.Ich würde aber trotzdem mit einem anwalt oder so darüber reden
Da liegst Du aber ganz falsch. Ein Fehler berechtigt Dich noch lange nicht, auf Kosten anderer einzukaufen!
Nicht sie sondern die Kinder,haben die Filme gekauft.
Ich gehe davon aus,dass die Kinder nicht alt genug sind,damit ein kauf "Vertrag" gültig ist.
Abgesehen davon, war es seine eigene Schuld.
Ich habe auch irgend wo gelesen,dass man sich selbst strafbar macht,falls man jemand zu einer Straftat verleitet,indem man Z.B. sein Autofenster offen lässt.
Um dies zu vermeiden hätte der Verkäufer den Fernseher zurücksetzen müssen, das kannst auch machen damit keine Videos mehr auf seine Kosten gekauft werden, ob er die entstanden Kosten und Anwalt von dir verlangen kann weiß ich nicht.
Ich würde Kontakt mit Ihm aufnehmen und die Sache gütlich einigen versuchen. Sollte er darauf beharren das du alle Kosten und Anwalt zahlst würde ich eine Beratung aufsuchen.
Okay ich schau mal was ich da tu
Minderjährige Kinder sind beschränkt geschäftsfähig ( bis zum 7. Lebensjahr sogar geschäftsunfähig). Kaufverträge mit minderjährigen sind schwebend unwirksam, d.h. diese werden nur wirksam, wenn sie als Sorgeberechtigter diese genehmigen.
Sie können den Kaufverträgen somit unter den Vorbehalt, das diese überhaupt stattgefunden haben die Genehmigung verweigern.
Für das was gekauft wurde komme ich natürlich auf. Jetzt die Frage was muss ich bezahlen und wer ist im Recht?
Eine Grundlage von Ihnen Geld zu verlangen gibt es mangels eines wirksamen Vertrages nicht. Auch eine allgemeine Schadensersatzpflicht dürfte ausscheiden, da sie nicht damit hätten rechnen müssen.
Schwieriger wäre es, wenn ein geschäftsfähiger die Filme gekauft hätte.
Und wieso bin ich im Recht???