Ich habe ein neues Auto auf neue Versicherung angemeldet. Die alte Versicherung rückt Schadenklasse nicht raus! Läuft diese nach verkauf des alten KFZ weiter?

6 Antworten

... das hört sich ja wirr an. Nur, warum sollte eine Versicherung aus einem laufenden Vertrag eine SF-Klasse freigeben und dies vielleicht sogar noch ohne Absprache/Wunsch des Kunden? Alles eigentlich ganz einfach, oder? Ein Fahrzeug hat die SF Klasse "GUT" und das andere eben die SF-Klasse ZF/FSR und somit eben nicht "GUT".

Du kannst nicht ein weiteres Fahrzeug mit deiner Schadensfreiheitsklasse bei einer anderen Versicherung anmelden.

So lange das alte Fahrzeug noch angemeldet ist, gibt die alte Versicherung den Rabatt nicht frei.

Hier wird es so sein, dass deine neue Versicherung bei der alten nachgefragt hat und dort die Abmeldung des alten Fahrzeuges noch nicht vorlag.

Teile deiner alten Versicherung mit, dass das Fahrzeug abgemeldet ist und sie den Schadenfreiheitsrabatt nun freigeben sollen.

Gegebenenfalls muss deine neue Versicherung da nochmal anfragen.

Hallo,

im vorliegenden Fall kommen einige Umstände zusammen, die durchaus verwirrend wirken können. Um sich einen besseren Überblick zu verschaffen, ist es daher wichtig, einige Fakten im Auge zu behalten.

1.) Jedes angemeldete Kfz erhält auch eine eigene Kfz-Versicherung; ein vorhandener Schadenfreiheitsrabatt kann aber nur für EIN Fahrzeug genutzt werden.

Im vorliegenden Fall ist es ja nun so, dass für einen gewissen Übergangszeitraum ZWEI Fahrzeuge gleichzeitig angemeldet sind. Nach 1.) müssen also auch beide eine Kfz-(Haftpflicht-)Versicherung erhalten. (Ob eines oder beide Fahrzeuge kaskoversichert werden, ist dagegen freiwillig und alleine Entscheidung des Versicherungsnehmers.)

Welches der beiden Fahrzeuge den bereits vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) erhält, kann man im wesentlichen als Kunde frei bestimmen.

2.) Zwei Konstellationen sind dem Grunde nach nun denkbar: Das alte Fahrzeug behält - vorläufig - den SFR; dieser wird erst nach Abmeldung/Verkauf auf das neue Fahrzeug übertragen. Bis zu dieser - späteren Übertragung muss nichts am alten Vertrag geändert werden. Die - vorübergehende - Einstufung für das neue Fahrzeug erfolgt nach den Tarifmöglichkeiten des Versicherers

(Randbemerkung: Häufig ist es in so einem Fall i.d.T. von Vorteil den gleichen Versicherer wie beim ersten Fahrzeug zu wählen, da dann "Zweitwagen-Regelung" oder ähnliches angewandt werden können. Es gibt aber keine Verpflichtung, wieder den alten Versicherer zu wählen.)

Oder: das neue Fahrzeug erhält von Anfang an die SFR des alten Fahrzeugs. Für diesen Fall gibt es ein entsprechendes Formular bei den Versicherern, mit dem man die SFR vom alten auf den neuen Vertrag überträgt. (Es reicht also nicht aus, im neuen Antrag die alten SFR anzugeben...)

Aber ACHTUNG: Ohne weitere Maßnahme wird dann das alte Fahrzeug in SF 0 fortgeführt, was sch....teuer werden kann. Besser beim Versicherer nachfragen, ob es eine verbesserte Einstiegsregelung (SF 1/2 oder SF 2) gibt. Auch hier kann es von Vorteil sein, beim gleichen Versicherer zu sein/bleiben...

(3.) Werden beide Fahrzeuge beim gleichen Versicherer angemeldet, so kann die Versicherung für einen begrenzten Überlappungs-Zeitraum AUSNAHMSWEISE die Nutzung des SFR für beide Fahrzeuge gewähren. Dieser Zeitraum ist aber zumeist eng bemessen, um zu verhindern, dass Fahrzeuge über Monate hinweg ein und denselben SFR nutzen.)

4.) Keine Regel ohne Ausnahme: In besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsrückständen, etc., kann der alte Versicherer eine Freigabe der SFR verweigern - egal, ob gleich oder später.

Viele Grüße

Loroth

(P.S. Es gibt noch eine Reihe weiterer Fakten, die eine Rolle spielen können, die ich aber - um nicht unnötig zu verwirren - bewußt weglasse, weil sie für den vorliegenden Fall nicht relevant sind.)

Neues Fahrzeug neue Versicherung alles okey und richtig, die alte Versicherung wird automatisch beendet wenn das Straßenverkehrsamt die Abmeldung durch gibt das passiert automatisch, die Versicherung für dein jetziges Fahrzeug wird sich mit der versicherung deines alten Fahrzeugs in Verbindung setuen um deine SchadensFreiheitsklasse zu erfahren, die kann einige zeit dauert

siola55  11.06.2015, 23:41

mrgee2 muß seiner alten Versicherung schon noch mitteilen,. daß das alte Auto inzwischen verkauft ist! Woher soll sie dies sonst wissen???

Ausserdem ist der Versich.nehmer laut AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) dazu verpflichtet:

Anzeige der Veräußerung
 

Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes!
siola55  12.06.2015, 18:22
@siola55

Ganz, ganz wichtig!!!

Deine alte Versicherung kann deinen SFR erst freigeben, wenn das alte Auto abgemeldet ist. Solange läuft das neue Auto als Zweitwagen mit dem entsprechenden SFR. Gewisse Regeln sollte man schon einhalten. Also nicht auf die alte Versicherung schimpfen. Isr alles im grünen Bereich.

siola55  11.06.2015, 23:29

Deine alte Versicherung kann deinen SFR erst freigeben, wenn das alte Auto abgemeldet ist...

...und du deiner alten Versicherung den Verkauf deines alten Autos mitgeteilt hast! Gleichzeitig solltest du deiner alten Versicherung noch mitteilen, daß kein weiteres Auto dei denen versichert wird, damit sie die zuviel bezahlte Prämie anteilig rückerstatten kann. Danach folgt die Meldung über deine schadenfreien Jahre an den Folgeversicher, falls dieser eine Anfrage stellt!

Auch bei den Versicherungen arbeiten keine "Sterndeuter" und sind somit schon auf eine Info von dir angewiesen, damit sie tätig werden können!

Gruß siola55