2000€ strafe für 2 filme online streamen wegen meine Kind?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Umgehend zurückweisen mit dem Hinweis, dass der Anschluss durch andere Personen ebenfalls genutzt wird und du die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hast.

Benenne die Personen, die ebenfalls den Anschluss nutzen namentlich. Benenne nicht deinen Sohn als Täter!

Damit wäre der Ball im Feld der Abmahner, denn du als Störer haftest nicht und der Täter muss konkret ermittelt werden.

Wenn du dir unsicher bist, Fachanwalt für Urheberrecht einschalten, z.B.: www.wbs-law.de

Nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben. Zeitnah handeln, da sonst der Unterlassungsanspruch im Eilverfahren durchgesetzt werden kann und das kann sehr teuer werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
NZXTUCHIHA 
Beitragsersteller
 12.10.2018, 17:27

Den Anschluss benutzen nur meine frau ich und meine kinder also wird dieser vorschlag nicht klappen oder hab ich das falsch verstanden?

kevin1905  12.10.2018, 17:31
@NZXTUCHIHA

Dann teilst du das so mit.

Anschluss wird genutzt und es bestand zur besagten Zeit Zugriff durch

  1. Meiner Einer
  2. Meine Ische <Name>
  3. Meine Kinder a, b, c. oder wie viele du auch hast.

Du teilst aber nicht mit wer konkret die UrhR-Verletzung begangen hat nur dass du es nicht warst.

Es ist vollkommen überzogen.

Aber: lasst euch vom Anwalt oder Verbraucherschutz etc. beraten. Man muss darauf reagieren, sonst laufen im Zweifel noch höhere Kosten und Inkassoverfahren an.

Den im Zweifel hat er tatsächlich eine illegale Handlung vorgenommen, möglicherweise unwissentlich.

kevin1905  12.10.2018, 16:55

Inkassoverfahren sind nicht die Gefahr.

Die größte Gefahr ist, dass der Unterlassungsanspruch mittels einstweiliger Verfügung durchgesetzt wird und dann erhält man nur noch die Kostennote vom Gericht.

Halbammi  12.10.2018, 16:35

Der sohn hat alles selbst programmiert udn istalliert. Der wusste genau was er tut und somit auch, dass es hochgradig kriminell ist.

archibaldesel  12.10.2018, 14:54

Unwissentlich? Das ist ja auch etwas völlig Neues, dass kostenfreies Streaming illegal ist. Und dann noch eine Box, die auf den Fernseher überträgt und auf eine Festplatte speichert. das wäre aber ein hoher professioneller Einsatz bei gleichzeitiger kompletter Verblödung.

Also zuerst mal kommt es hier drauf an wie alt der Sohn ist. Kinder unter 18 sind nicht geschäftsfähig und können gar keine Rechtsgeschäfte abschließen. Wenn er einen Film 'gekauft' hat wäre dieses Rechtsgeschäft anfeachtbar.

zudem sind die FIlme ziemlich überteuert. Kannst du da den Sachverhalt vielleicht etwas genauer erklären? Falls es sich nämlcih um einen Illegalen Download handelt liegt die Sache auch anders (dann müsste vor allem der Sohn zahlen und nicht du).

Das beste was du tun kannst wäre folgendes: Erst mal schauen ob das eine seriöse Rechnung ist die du wirklich ernst nehmen kannst (kam sie z.B. per Brief, wirkt das Ding auf dich seriös etc.) Anschließend selbst einen Anwalt nehmen und dich da beraten lassen. Je nach Alter ist dein Kind vielleicht aus der Sache raus und auch bei illegalen Sownloads werden soweit ich weiß nicht solche Kosten auf dich zukommen

archibaldesel  12.10.2018, 14:55

Eine Straftat ist kein Rechtsgeschäft. Es gibt nur Abmahnungen, wenn man nichts fürs Streaming bezahlt.

BeviBaby  12.10.2018, 15:03
@archibaldesel

Es gibt auch Strafmündigkeit falls dir das was sagt. Außerdem war für mich nicht ganz ersichtlich ob es sich um ein illegales Streaming handelt da es wohl von einem vorinstallierten Programm ausging, von dem ich persönlich ausgehe dass es legale Inhalte bietet aber eben mit gewissen Kosten.

Falls es nun KEINE Straftat war sondern das Kind nur nicht fürs Streaming gezahlt hat greift die Frage der Geschäftsfähigkeit

Welcher Sachverhalt hier vorliegt war in meinen Augen nciht ganz eindeutig

Halbammi  12.10.2018, 16:36
@BeviBaby

Lies dir die frage mal durch und dann antworte noch einmal. Der SOHN hat alles selbst installiert und programmiert, wird somit also nicht 10 Jahre alt sein.

kevin1905  12.10.2018, 16:53
Kinder unter 18 sind nicht geschäftsfähig und können gar keine Rechtsgeschäfte abschließen.

Eingeschränkte geschäftsfähigkeit beginnt am 7. Geburtstag. Die volle am 18.

Sie sind aber deliktfähig und wenn sie eine Urheberrechtsverletzung begeben und 14 oder älter sind, kann das strafrechtlich relevant sein (§ 106 ff UrhG) und sie können zivilrechtlich zur Haftung gezogen werden, u.A. für Lizenzschäden. Denn die zivilrechtliche Deliktfähigkeit beginnt mit Vollendung des 7. Lebensjahres, bedingend der geistigen Einsichtsfähigkeit der Tragweite des eigenen Handelns (§§ 823, 828 BGB).

Zweite Hälft deiner Antwort passt weit besser.

Dein Sohn macht was illegales, solltest besser drauf aufpassen.

Berechtigt sind diese Forderungen zwar nicht aber zu einem Anwalt solltest du trotzdem bevor dir jemand rät es einfach zu ignorieren.

2000€ finde ich persönlich etwas happig, aber generell STRAFE muss sein.