Ich habe einen Einbürgerungsantrag vor einem Monat gestellt, aber befinde mich in der Probezeit. Kann ich erst nach der Probezeit eingebürgert werden?
Guten Abend zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich lasse mich einbürgern (Stand Mai 2017), jedoch kann ich laut der kürzlich erhaltenen E-Mail aus Ausländer- und Einbürgerungsbehörde, dass erst nach meiner Probezeit tun (sprich Anfang Oktober 2017). Ich lebe seit 2003 hier in Deutschland, habe studiert und arbeite jetzt seid zwei Monaten als Ingenier in meiner gewünschten Fachrichtung.
Kann mir jemand sagen, ob ein Einbürgerungsprozess davon abhängt, ob jemand noch in der Probezeit ist oder nicht? Für mich ist es nicht ganz schlüssig warum ich erst nach Probezeit (sprich wenn ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe) eine Einbürgerungsurkunde bekommen kann? Laut Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10 erfülle ich alle Voraussetzungen. Außer es verbergen sich weitere Punkte in SGB 2/12 die ich bis jetzt nicht gefunden habe. Kann mir da jemand bitte helfen?
Ich bedanke mich für die Mühe im Voraus.
2 Antworten
Dafür muss es ja eine gesetzliche Grundlage geben. Mit der Sicherung der Lebenshaltung ohne Sozialleistungen (das ist ja auch eine Einbürgerungsvoraussetzung) hat das wahrscheinlich nichts zu tun. Sondern mit der "Einbürgerung nach einem abgeschlossenen Studium". Da ist die Voraussetzung, dass man nach dem Examen innerhalb einer begrenzten Frist eine angemessene (d.h. der akademischen Qualifikation entsprechende) Anstellung findet. Vielleicht wird eine solche erst nach der Probezeit anerkannt. Google Dich mal durch. Wenn Du nichts findest, ruf beim Amt an. Die machen das ja nicht, um Dich zu ärgern, sondern folgen irgendwelchen Gesetzen und Richtlinien.
Also wenn es in der Email steht würde ich davon ausgehen das es so ist warum allerdings weiß ich nicht vill weil die das mit den Papieren erst danach hinkriegen und es einfach noch erwähnen wollten.