Ich habe eine Sachkundeprüfung nach §34A gefälscht. Welche Strafe erwartet mich?

8 Antworten

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Das klingt nach Urkundenfälschung. Wenn das das erste mal ist, das du mit einem gericht in Kontakt kommst, kann das Verfahren eingestellt werden. Ansonsten bis zu 90 Tagessätzen, würde ich schätzen. Wenn das das x-te mal ist kann es mehr geben.

Ich versteh nicht wieso du nicht zur Arge bist.. die zahlen den Schein doch. Oder mit dem Zukünftigen Arbeitgeber sprechen ob er nen Teil übernimmt oder vorstreckt. Auch bei der IHK gibt es da möglichkeiten. Mich würde aber sehr interessieren was Du für ne Strafe bekommst. Poste das hier mal bitte. Als Rat und Tip. Erst zu nem Anwalt. Und dann selbst anzeigen.

Meine Meinung... Jemand mit so einer krimminellen Energie sollte eh nichts in der Sicherheitsbranche zu suchen haben.

Marcy111 
Beitragsersteller
 31.01.2011, 16:08

KEnnen wir uns zufällig ???

Die zu erwartende Strafe kann ich dir leider nicht sagen. Aber sie wird auf jeden Fall geringer ausfallen, wenn du dich selbst anzeigst!

Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung, würde ich sagen.

Strafmaß ist dasselbe (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe), daher ist das fast egal, welches von Beiden zur Anwendung kommt.

Das Delikt ist Urkundenfälschung. Das Strafmaß hängt von deiner Vorgeschichte ab. Ich würde erstmal abwarten - die Firma hat nichts davon, dich anzuzeigen, vielleicht machen sie es nicht. Dass das ne mächtig schlechte Idee war, weisst du inzwischen selbst, nicht wahr?

JamesGerling  14.09.2016, 21:44

Wir hatten solche Fälle auch und ausnahmslos zur Anzeige gebracht.... dauert schon eine Weile bis die Post da ist...

Marcy111 
Beitragsersteller
 13.11.2010, 11:06

ja das tue ich hatte aber leider nicht die mittel und geld in zu machen so habe ich mir erhofft das ich ihn mir so erarbeiten kann :(