Rechtliche Strafe wegen gefälschter Ware?


07.11.2020, 14:52

(Die hohe Menge an Kopfhörern liegt daran, dass diese gerade mal 3€ pro Stück gekostet haben)

6 Antworten

Es heißt ja BIS 5 Jahre.

Bei 14 Paar gefälschter Kopfhörern ist das ja fortgesetzter gewerbsmäßíger Betrug. Und ab dem 14. Lebensjahr bist du strafmündig.

Höher als die Strafe fällt aber in der Regel, der Schadensersatzanspruch aus, der fällig wird. Da nützt es dir auch nichts, dass du nur beschränkt geschäftsfähig bist. Der Gläubiger wird einen Titel bekommen und kann dann 30 Jahre lang dein Einkommen pfänden.

user3395303 
Beitragsersteller
 07.11.2020, 14:49

Ich habe aber noch nie Kopfhörer verkauft und es gibt auch sonst keine Anzeichen dafür, dass ich sie verkauft hätte. Es hört sich so an als wäre die Strafe vor Allem für gewerbliche Handlungen.

DerHans  07.11.2020, 14:50
@user3395303

14 Paar wirst du ja wohl kaum für deinen eigenen Bedarf gekauft haben.

user3395303 
Beitragsersteller
 07.11.2020, 14:51
@DerHans

Die Kopfhörer hatten nur 3€ pro Stück gekostet. Ich wollte etwa 6 davon verschenken, mein Bruder wollte ebenfalls 3 verschenken und weil sie so billig sind habe ich gleich noch 5 Stück auf Reserve gekauft.

DerHans  07.11.2020, 14:52
@user3395303

Das BEHAUPTEST du. Das wird dir nichts nützen.

user3395303 
Beitragsersteller
 07.11.2020, 14:53
@DerHans

Ich besitzte doch noch nichtmal ein Gewerbe wie sollte ich überhaupt irgendwas gewerblich verkaufen.

DerHans  07.11.2020, 14:54
@user3395303

Dann kommt noch dazu, dass du Schwarzmarkt-Geschäfte betreibst.

Hast Du die Teile bereit erhalten? Ansonsten, sollten sie beim Zoll liegen, gehst Du anders vor.

Das mit dem Verschenken/Verkaufen verkneifst Du Dir ab jetzt. Waren alle nur zur Reserve für Dich.

user3395303 
Beitragsersteller
 07.11.2020, 15:23

Das Zoll hat die Kopfhörer.

NonNam  07.11.2020, 16:03
@NonNam

Nachtrag: Ich telefonierte eben noch mit einer Anwalts-Freundin. Ist zwar nicht wirklich ihr Gebiet, aber Deine Eltern möchten bitte dem Kauf nicht zustimmen. Das soll auch dem Zoll gegenüber erklärt werden.

Ja, bei 14 Stück liegt die Vermutung nahe, dass Du damit handelst.

Vorerst würde ich mal gar nichts unternehmen. Warte ab, bis (und ob) eine Nachricht von der Staatsanwaltschaft kommt. Erst dann aktiv werden und darlegen, was Du mit den Dinger gemacht hättest (ich vermute, Du hast sie nicht bekommen).

5 Jahre sind ja nur die Maximalstrafe. In der Realität bleiben die Urteile meistens darunter.

Und als Ersttäter hast du sowieso nicht allzuviel zu befürchten.

Wobei bei 14 Stück schon der Verdacht des gewerblichen Handels im Raum steht.

14 paar Kopfhörer ................... für den Privaten Gebrauch bzw. als Geschenk

Und wer soll dir das glauben? Es kann schon sein, das du das wirklich so meinst, aber die Wahrscheinlichkeit ist eher gering.

Ich kann dir eigentlich nur einen Rechtsbeistand empfehlen.