Rechtliche Strafe wegen gefälschter Ware?
Ich habe gerade in meine Post geschaut und war völlig schockiert zu sehen, dass sich darunter eine Anzeige von Apple selbst befindet. Ich hatte zuvor 14 paar Kopfhörer auf Aliexpress bestellt. Nun habe ich gelesen, dass beim Kauf gefälschter Ware eine Strafe von bis zu fünf Jahren droht.
Ich bin jedoch gerade mal 17 Jahre alt und wollte die Kopfhörer nur für den Privaten Gebrauch bzw. als Geschenk erwerben und auf den Kopfhörern steht auch nicht wie auf den originalen Airpods "made in california" etc. sondern gerade mal das Design ist gleich.
Droht mir nun wirklich eine 5 jährige Haftstrafe und was sollte ich unternehmen?
(Die hohe Menge an Kopfhörern liegt daran, dass diese gerade mal 3€ pro Stück gekostet haben)
6 Antworten
Es heißt ja BIS 5 Jahre.
Bei 14 Paar gefälschter Kopfhörern ist das ja fortgesetzter gewerbsmäßíger Betrug. Und ab dem 14. Lebensjahr bist du strafmündig.
Höher als die Strafe fällt aber in der Regel, der Schadensersatzanspruch aus, der fällig wird. Da nützt es dir auch nichts, dass du nur beschränkt geschäftsfähig bist. Der Gläubiger wird einen Titel bekommen und kann dann 30 Jahre lang dein Einkommen pfänden.
14 Paar wirst du ja wohl kaum für deinen eigenen Bedarf gekauft haben.
Die Kopfhörer hatten nur 3€ pro Stück gekostet. Ich wollte etwa 6 davon verschenken, mein Bruder wollte ebenfalls 3 verschenken und weil sie so billig sind habe ich gleich noch 5 Stück auf Reserve gekauft.
Das BEHAUPTEST du. Das wird dir nichts nützen.
Ich besitzte doch noch nichtmal ein Gewerbe wie sollte ich überhaupt irgendwas gewerblich verkaufen.
Dann kommt noch dazu, dass du Schwarzmarkt-Geschäfte betreibst.
Hast Du die Teile bereit erhalten? Ansonsten, sollten sie beim Zoll liegen, gehst Du anders vor.
Das mit dem Verschenken/Verkaufen verkneifst Du Dir ab jetzt. Waren alle nur zur Reserve für Dich.
Das Zoll hat die Kopfhörer.
https://www.paketda.de/news-rechtslage-china-kaeufe.html
Das ist leider nicht ganz ohne. Evtl. mal ein paar wenige Taler in die Hand nehmen und bei: https://www.frag-einen-anwalt.de/
mal nachfragen
Du bist minderjährig, also wird da strafrechtlich wenig bis nichts passieren. Leider aber zivilrechtlich.
Nachtrag: Ich telefonierte eben noch mit einer Anwalts-Freundin. Ist zwar nicht wirklich ihr Gebiet, aber Deine Eltern möchten bitte dem Kauf nicht zustimmen. Das soll auch dem Zoll gegenüber erklärt werden.
Ja, bei 14 Stück liegt die Vermutung nahe, dass Du damit handelst.
Vorerst würde ich mal gar nichts unternehmen. Warte ab, bis (und ob) eine Nachricht von der Staatsanwaltschaft kommt. Erst dann aktiv werden und darlegen, was Du mit den Dinger gemacht hättest (ich vermute, Du hast sie nicht bekommen).
5 Jahre sind ja nur die Maximalstrafe. In der Realität bleiben die Urteile meistens darunter.
Und als Ersttäter hast du sowieso nicht allzuviel zu befürchten.
Wobei bei 14 Stück schon der Verdacht des gewerblichen Handels im Raum steht.
14 paar Kopfhörer ................... für den Privaten Gebrauch bzw. als Geschenk
Und wer soll dir das glauben? Es kann schon sein, das du das wirklich so meinst, aber die Wahrscheinlichkeit ist eher gering.
Ich kann dir eigentlich nur einen Rechtsbeistand empfehlen.
Ich habe aber noch nie Kopfhörer verkauft und es gibt auch sonst keine Anzeichen dafür, dass ich sie verkauft hätte. Es hört sich so an als wäre die Strafe vor Allem für gewerbliche Handlungen.