Attest gefälscht was tun?
Ich m18 habe ein altes attest genommen und das datum gändert für die schule .
Die schule hat beim artzt angerufen und gemerkt dass,das attest gefälscht ist ich bekomme im märz eine disziplinar konfernz.
Was passier jetzt ?
Ich bin nicht vorbestraft welche strafe kann ich erwarten wenn der artzt es zur anzeige bringt ?
Wie sollte ich jetzt reagieren sollte ich zum artzt gehen und ihn bitten von einer anzeige abzusehen ?
5 Antworten
Das ist auch urkundenfälschung und kann noch weitere rechtliche Folgen haben.
Ich bin nicht vorbestraft...
Das wird sich in Kürze ändern.
...welche strafe kann ich erwarten wenn der artzt es zur anzeige bringt ?
Das könntest du tun. Und du könntest dich vor allem entschuldigen.
Urkundenfälschung ist ein Offizialdelikt. Jeder kann das anzeigen.
Attest fälschen ist Urkundenfälschung
Nach § 267 Strafgesetzbuch (StGB) kannst du mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Übrigens eine sehr Dumme Aktion, damit hast du dir nur Selber ins Bein Geschossen.
Urkundenfälschung, ist eine Straftat. Meistens führt das zum Rauswurf von der Schule.
Am besten solltest du Versuchen deinen Arzt zu bitten, aber mehr kannst du nicht wirklich tun.
Mit 18 Jahren bezweifel ich das.
Mh, ja...schlau war das nicht.
Aber selbst mit 18 wird hier Jugendstrafrecht anwendung finden, ziemlich sicher. Schulisches Umfeld allein.
Dann ist natürlich noch interessant, was genau mit diesem Attest erreicht wurde.
Ich gehe trotzdem nicht davon aus, dass da wirklich Strafverfolgunge betrieben wird. Das wird schon die Schule übernehmen - vermute ich mal. Und das ist wirklich geraten.
Kann auch sein, dass das zur Anzeige gebracht wird. Aber ob das im Sinne der Schule, des Schülers, des Arztes ist?
Gruß
Ich denke mal, der Arzt hat bestimmt die Möglichkeit eine Anzeige zu erstellen, aber in dem Alter würde man dem Typen sicherlich einiges damit versauen, deswegen wäre es für mich persönlich eher unangebracht. Aber wer weiß.
Also da kann jeder eine Info an die Staatsanwaltschaft geben, das muss nicht unbedingt vom Arzt angezeigt werden.
Urkundenfälschung wird strafrechtlich verfolgt sobald die Staatsanwaltschaft davon erfährt.
Also kann auch die Schule, oder sonst wer
Gruß
Um wie meinst du das? Dass es nicht vor Gericht geht?
Inzwischen müsste das Ergebnis ja lange feststehen ist Jahre her.
Aber ja, ich tippe mal, dass das nicht vor Gericht gegangen ist.
Mh, Arzt bitten, nur um was? Dass der von einer Anzeige absieht?
Dann macht das die Schule?
Aber ich vermute, dass man in dem Fall das eher anders regelt und schulisch auf die Finger haut. Ich vermute mal, dass das nicht vor Gericht geht.
Gruß