ich habe eine Doppelhaus mit Garten vermietet, muß der Vermieter den Garten düngen, vertikutieren, Sträuche schneiden, oder ist das die Sache vom Mieter?
11 Antworten
das ist eigentlich im MV geregelt....
aber... wenn der Mieter den Garten auch allein nutzt, sollte er auch die
Arbeiten übernehmen...
Wenn der Mieter den Garten nutzen darf, muss er ihn auch pflegen. Oder Du hast Gartenbaukosten in der Liste der Mietzusammenstellung, dann kannst Du es selbst machen oder einen Gärtner beauftragen.
Um diese Sachen muss sich der kümmer, der das Haus von dir Vermietet. Der Vermieter mietet immerhin das haus und die Pflege der Wohung bzw. Garten sollte der andere machen
WTF? Der Vermieter mietet das Haus? Komisch, ich dachte immer, der VERmieter VERmietet das Haus und der Mieter mietet und nutzt es...
brrrrrrrrrr!!!!!!!!!!
Sofern der Garten samt Nutzung an den Mieter übertragen wurde, ist der auch für die ordnungsgemäße Unterhaltung verantwortlich.
Diese Nutzungsregelungen sollten in einem entsprechenden Vertragszusatz deutlich definiert sein, wenn man, wie in Ihrem Falle jetzt, keine klaren Vorstellungen hat.
Ohne nähere Definition wird z.b. der Ökofreak den Garten recht naturbelassen nutzen.
Das ist eigentlich Vermieter-Sache. Bei uns jedenfalls.