Ladendiebstahl, muss ich vor Gericht?
Habe einen Diebstahl im Wert von 330€ mit 2 Freunden begangen. Welche Strafe droht mir und muss ich vor Gericht oder kann das auch einfach so per Post geregelt werden?
13 Antworten
Das entscheidet ein Staatsanwalt.
Möglich ist Beides.
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit für Gericht hhöer als außergerichtliche Einigung.
Als ERSTES kommt ein Schreiben vom Staatsanwalt. Eine Einstellung ist in deinem Fall zu dem Zeitpunkt nicht möglich.
Da der Ladendiebstahl aufgenommen wurde, ist dem Staatsanwalt der Tathergang bekannt.
Ds wurde aufgenommen, ist in der Polizeiakte. Groß Leugnen macht hier wenig Sinn.
Ein Geständnis wirkt IMMER strafmildernd.
Sind die in dem anschreiben geschilderten Vorwürfe inhltlich und vom Wert der gestohlenen Sache richtig? Oder sind sie Falsch dargestellt?
Dann korrigierst du die entweder, oder schreibst zurück, dass du dir zur Last gelegten Vorwürfe eingestehst und dass es dir leid tut.
Damit besteht dann die Möglichkeit, das Verfahren gegen eine Auflage (Sozialstunden, im wahrscheinlichsten Falle) einzustellen, ohne dass du vor Gericht musst.
Die Gerichte sind überlastet, ein erheblicher Teil der Verfahren im Jugendstrafrecht wird auf diesem Weg geklärt.
Du kannst - zunächst - nichts er Post regeln.
Ob Du eine(n) Anhörung / Strafbefehl per Post bekommst, das entscheiden andere.
Was Du selbst machen kannst: Die Finger von fremden Eigentum lassen und wenn das nicht geht, den Kaufpreis dafür zahlen.
Das ist im Endeffekt gesehen günstiger und nervenschonender, vor allen Dingen "straffrei".
Möchtest Du denn bestohlen werden ?
Das wird wahrscheinlich vor Gericht gehen.
... mit 2 Freunden ...
Dann duerfte wohl auch ermittelt werden, ob es sich bereits um einen bandenmaessig begangenen Diebstahl handelt. Wenn ja, waere dies strafverschaerfend.
Insofern es sich um eine Einzeltat handelte (was ja laut Text so klingt), ist ein Bandendiebstahl aber sehr weit hergeholt.
Das ist natuerlich richtig. Die Frage gibt aber nicht viel her und laesst auch nicht zwangslaeufig auf eine Einzeltat schliessen.
Darum schrieb ich ja auch nicht, dass es sich um einen Bandendiebstahl handelt, sondern lediglich, dass auch in diese Richtung ermittelt werden duerfte.
Wir sprechen hier von 16jährigen und einem noch halbwegs überschaubaren Warenwert, das handelt die Polizei und die Justiz ruck zuck ab- eine Beschuldigtenvernehmung und mit etwas Pech noch ein kurzer Verhandlungstermin. Ermittelt wird da nicht weiter.
per Post??? Du hast eine Straftat begangen das wird zur Anzeige gebracht und du vors Gericht
muss nicht unbedingt, die schicken dir auch strafen ohne verhandlung, sind meist geringer, kannst du dann annehmen oder verhandeln lassen
und es gibt noch einstellen gegen auflage, was sie auch o ft bei peanuts machen
Das wird sich wohl nicht per Post regeln lassen.
Näheres wirst Du demnächst erfahren. Gibts ne Anzeige, geht´s vor Gericht.
Insofern es sich um eine Einzeltat handelte (was ja laut Text so klingt), ist ein Bandendiebstahl aber sehr weit hergeholt.
Unter eine Bande versteht man den Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen.
Quelle: BGHSt 46, 321 (325) = NJW 2001, 2266; MüKo-StGB/Schäfer, 2. Auflage München 2011, § 129, Rdn. 30