Kann man den Rechner für Kinderzuschlag vertrauen?
Hallo, ich bekomme momentan durch meine Knochenkrebs 880€ Krankengeld. Meine Frau verdient netto 1210€ und unsere Miete beträgt warm 860€. Laut einem Rechner im Internet stehen uns die vollen 170€ Kinderzuschlag zu. Kann man diesen Rechnern im Internet vertrauen?
3 Antworten
Normalerweise sind diese Rechner zuverlässig !
Du kannst das aber auch selber ausrechnen,zumindest in etwa.
Man muss hier nur den Anspruch nach dem SGB - ll kennen und was man vom Einkommen als Freibeträge nach § 11 b SGB - ll absetzen kann.
Euch als Erwachsene stehen derzeit als Regelsatz für den Lebensunterhalt jeweils 368 € zu,wären zusammen 736 €.
Zu diesen 736 € kommt der Regelsatz fürs Kind,da kommt es darauf an wie alt das Kind ist.
0 - 5 Jahre / 237 €
6 - 13 Jahre / 291 €
14 - 17 Jahre / 311 €
18 - 24 Jahre / 327 €
Ab 25 Jahren voller Regelsatz für einen Single von derzeit 409 €,weil das Kind dann seine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) im Haushalt der Eltern bilden würde,aber dann würde ja kein Anspruch mehr auf Kindergeld bestehen,zumindest in der Regel nicht.
Also nehmen wir mal den Regelsatz von 311 € an,,dann kämen 736 € von euch dazu,macht zusammen 1047 € + 860 € für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),ergibt dann einen Bedarf von 1907 € pro Monat.
Deine Frau hat ein Nettoeinkommen von 1210 €,da sollte sie min.ein Bruttoeinkommen von 1500 € haben,darauf stünde ihr ein Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll von 330 € zu,würde nach Abzug von ihrem Nettoeinkommen ein anrechenbares Erwerbseinkommen von 880 € bleiben.
Zu diesen 880 € käme dein Krankengeld von 880 €,ergibt zusammen 1760 € und dazu käme das Kindergeld von derzeit 192 €.
Ihr hättet dann zusammen 1952 € anrechenbares Einkommen und würdet über eurem Bedarf liegen,der hier bei angenommen 1907 € monatlich liegen würde,wenn euer Kind noch jünger als 14 wäre würde der Bedarf noch etwas geringer ausfallen.
Nach dieser Berechnung würdet ihr keinen Anspruch mehr auf Kinderzuschlag haben.
Das wirst Du herausfinden, wenn du das beantragst. Ich habe erst eine einzige Familie kennengelernt, die diesen Zuschlag erhalten hat. Der Korridor ist so knapp bemessen. Entweder verdient man zuviel oder zu wenig...
Im Regelfall ja, bei deinem Spezialfall würde ich das aber besser nicht, es lohnt sich mal bei der Familienkasse oder so anzurufen.
Gute Besserung auf jeden Fall!
Moinsen,
Flori