Anrechnung von Verpflegungsgeld auf Hartz4
Ich brauche mal dringend eure Hilfe.
Ich bin seit dem 27.01.2015 in Hamburg in einer Reha Maßnahme für 4 Monate (Adaption). Der Kostenträger ist die Rentenversicherung Bund.
Dort erhalte ich jede Woche 50€ Verpflegungsgeld, da ich selber Lebensmittel und Getränke einkaufen und kochen muss. Zusätzlich sollte ich nun einen Hartz4/Arge Antrag stellen. In meiner Reha Einrichtung sagte man mir die 200€ würden bei keinem Patienten auf den Arge-Satz von 399,-€ angrechnet werden. Dies bestätigten mir auch andere Patienten.
Heute sagte mir jedoch ein Arge Mitarbeiter die 200€ würden voll angerechnet und von meiner Leistung abgezogen werden. Ich suche schon bei Google nach Antworten aber finde leider keine Rechtsauskunft hierzu.
Wie sieht die rechtliche Lage aus? Am Donnerstag habe ich ein weiteres Gespräch zur Antragsabgabe und da möchte ich die Angelegenheit genauer ansprechen.
Habt ihr einen Rat und Tips für mich?
VIELEN DANK!
8 Antworten
Du bekommst 200 Euro, die werden als einnahmen angerechnet. Selbst wenn du kostenloses Mittagessen bekaemst, würde das als geldwerte Leistung verrechnet werden.
Warum sollte das nicht angerechnet werden ?
In deinem Regelsatz den du dann ggf.bekommen wirst,ist bereits alles zu deinem Lebensunterhalt enthalten,also auch Gelder für deine Lebensmittel.
Du könntest evtl.die 30 € Versicherungspauschale geltend machen,so das dir nur 170 € angerechnet würden.
Selbst vor 5 Jahren darf die Versicherungspauschale nicht fehlen ^^
Die genaue rechtslage kenne ich nicht, aber das amt zahlt die grundsicherung, mehr nicht. Alles was du mehr hast als den grundsicherung betrag wird als einkommen abgerechenet und abgezogen. Unterhalt und kindergeld werden zb auch abgezogen. Was die anderen patienten sagen, das bei ihnen die 200€ nicht abgezogen werden, kann ich mir nicht vorstellen. Lasse dir von ihnen mal eine abrechnung zeigen.
- schau mal bitte hier, etwas Geduld und du hast den richtigen Absatz für dich gefunden. dies ist die umfangreichste Datenbank in DE für Sozialgeld, ALG2 usw.:
- https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1540/
Mit ihrer Bewertung der neuen Rechtslage, bedingt durch die Änderungen in der ALG II-VO ab 01.01.2008, haben sich die Bundesrichter eher zurückgehalten.
In der Medieninformation Nr. 26/08 vom 18.06.2008 wurde eine Wertung nur in Kurzfassung übermittelt: Hiergegen bestehen „erhebliche Bedenken.” Konkreter wurde das BSG im Folgenden: „Doch auch auf der Grundlage dieser, hier noch nicht anwendbaren Regelung wäre eine Berücksichtigung der Krankenhausverpflegung nicht in der von der Beklagten angenommenen Höhe zulässig gewesen. Es hätten vielmehr die Freibetragsgrenze in Satz 3 der Vorschrift und auch sonstige Absetzbeträge vom Einkommen nach § 11 SGB II (z.B. der Pauschbetrag von 30 EUR) beachtet werden müssen.” (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&nr=10429)
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1540/
Das ist eine Kulanzfrage - du kannst auch so richtig Pech haben und HartzIV KOMPLETT gestrichen bekommen (nach 6 Monaten, in denen du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst). Wenn du vorher schon in der Langzeit warst, kann es also "am Ende" ganz übel für dich aussehen - dann hast du NUR die 200€ im Monat für Verpflegung und um die 100 als Taschengeld... (Grundsicherung)
Warum du in der Adaption (wo du verdammt viele Kosten NICHT hast) unbedingt besser dastehen solltest als "draußen", verstehe ich zwar sowieso nicht, aber je weniger du jetzt "nörgelst", desto besser stehen deine Chancen, nicht noch weiter "runtergestuft" zu werden - Wohnung kündigen, Möbel privat einlagern/ entsorgen "darf" das Amt bei entsprechender Dauer auch verlangen...
Rechtliches dazu:
http://www.ahg.de/AHG/Standorte/TPR_Duisburg/Klinik/Wege_in_die_Behandlung/Informationen_SGBIX/
- warum sollte denn weiter runtergesstuft werden - aus welchem Grund?
- Verpflegungsgeld ist kein Einkommen - jedenfalls nicht die gesamte Summe Pflegegeld z. B. wird überhaupt nicht angerechnet auf ALG2 (Harz4) kann man auch behalten, das kann über 1.000Euro sein.