Arbeitslos seit kurzem, muss ich bei einer Zeitarbeitsfirma bewerben?
Hallo ! benötige dringend einmal Euren Tip und Rat !!!! Ich bin seit 8 Wochen arbeitslos und beziehe auch Arbeitslosengeld für die Dauer von 12 Monaten. Nun meint das Arbeistamt ich muss auch bei Zeitarbeitsfirmen vorstellig werden. Nun ist in eine Präsentation beim Arbeitsamt für die Zeitarebistfirmen und habe auch vom meinerVermittlerin eine eienladung erhalten. Nun meine Frage: Muss ich dahin und muss ich mich den Zeitarb.-firmen vorstellen bzw, bewerben ? Noch bin ich eigentlich zuversichtlich selber eine Stelle zu finden und möchte natürlich nicht für das gleiche Geld was ich Arbeistlosengeld beziehe bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten und mich unter Wert verkaufe. Habt ihr Rat ?
11 Antworten
hier wird heute keiner mehr gefragt was der Mensch wirklich möchte und ich denke du musst dich schon bei dieser zeitarbeitsfirma bewerben.Das heißt aber noch lange nicht das du alles annehmen musst was dir da angeboten wird. Hier geht es doch nur darum das du einen Schein für die ARGE in der Hand hast...damit sie sehen das du dich bewirbst.
Du kannst auch von Firma zu Firma sprinten mit einem von dir vorher aufgesetztem Schreiben, dort dann nachfragen ob sie Arbeitskräfte suchen...und wenn das verneint wird, dann lässt du dir einen Stempel mit Unterschrift geben. Somit kannst du vorweisen das du bei Firmen vorstellig warst und sparst dir somit die ganzen Bewerbungskosten. Da soll die ARGE dann mal kommen und was dagegen halten.
Wenn du dir ganz unsicher bist...helfen dir hier auch nette Menschen. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Bzgl. der Zumutbarkeit greift § 121 SGB III.
Wenn man davon ausgeht, dass die Zeitarbeitsfirma nach Recht und Gesetz arbeitet, dann käme evtl. § 121 Abs. 3 SGB III in Betracht:
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
Das heißt, du wirst dich zwar bewerben müssen, denn Zeitarbeit an sich ist nicht unzumutbar, wirst aber noch (!) ablehnen dürfen, wenn die Entlohnung zu niedrig ist.
- lach * ... du hast wohl noch nie den Erfindungsgeist der Agentur für Arbeit erlebt, wie man dir die Kohle streichen kann... die deffinieren "erheblich niedriger" nach ihren ganz eingenem Ermessen ...
Die Definition von erheblich niedriger findest du in Satz 2 des betreffenden Absatzes zzgl. die "Bemessungsgrundlage". Da ist also nicht viel mit Erfindungsreichtum. ... und nicht nur das .. in den Durchführungsanweisungen der Agenturen findest du auch so nette Ergänzungen wie das obligatorische Berücksichtigen notwendiger mit der Arbeit verbundener Aufwendungen beim Vergleichseinkommen.
Wenn dein Arbeitsamt das von dir fordert wirst du das wohl machen müssen, da sonst Strafe droht.
Du mußt am Anfang aber nichts annehmen, was unter 80 % deines letzten Lohnes lag und das ist bei Zeitarbeitsfirmen durchaus möglich.
Aber werd vorstellig, ich bin gut ausgebildet, habe auch so gedacht wie du und hab nur Absagen erhalten. Nun arbeite ich über Zeitarbeit bei einer großen Firma, hab einen guten Lohn und bin wieder in Lohn und Brot und kann selber und in Ruhe weiter suchen.
Hallo ! Das ist ein guter Tip ! Das wusste ich natürlich nicht, das mit den 80 % ! Danke ! Genau das ist auch meine Sorge, das ich für so kleines Gehalt arbeite und ich später gar nicht mehr in meine alte Gehaltsstufe reinrutsche.
Bitte, den Tip hat mir meine Beraterin auf´m Amt letztes Jahr selber gegeben.
Gehe hin, ich bin über so eine Börse an meinen jetzigen Job bekommen. Hab auch einige "schlechtere" Jobs angeboten bekommen, konnte die aber mit dem Wissen ablehnen. Oder ich hab einfach mein Mindestgehalt genannt, welches ich haben will. Da finden die meist einen Grund dich abzulehnen und damit kannst du ja nichts dafür - solange das Gehalt/Lohn natürlich realistisch sind.
Es gibt hunderte Möglichkeiten, wie man sich bei Zeitarbeitsfirmen vorstellt, und den Job doch nicht bekommt...
Die Basics sind - kein Führerschein (mehr?)... kein Handy, Festnetz sowieso nicht, weil man es sich nicht leisten kann... Internet, was ist das?... Email- wie schreibt man das?...
Geht das wirklich? Also kann ich das sagen und in meiner Freizeit halt unauffällig Handy etc. benutzen?
Danke ! Darauf wäre ich gar nicht gekommen, ehrlich :) nochmals danke
wenn das amt dir schon eine einladung gesendet hat musst du sie auch wahrnehmen, sonst droht kürzung. sieh die zeitfirma für eine chance, egal ob du dort aufgenommen wirst oder nicht, jeder versuch ist es wert. Suche immer weiter gibt genug stellen musst bloß wissen was du willst.