Darf ein Arbeitsloser seine Wohnung untervermieten und bei Freunden wohnen?
Ich wohne im Moment bei Freunden und beziehe seit einem Monat Arbeitslosengeld. Ich habe nun eine kleine Wohnung gemietet und überlege Sie erstmal kurzfristig unterzuvermieten und noch etwas bei meinen Freunden zu bleiben. Darf ich das? Muss ich das angeben?
5 Antworten
Ich hab 15 Jahre eingezahlt und bin dankbar durch das Arbeitslosengeld ein Jahr Zeit zu haben, um wieder in meinem Beruf zu arbeiten. Falls das nicht so schnell klappt, möchte mich absichern und Geld sparen um auf gar keinen Fall Hartz4 zu beantragen. Ausserdem weiss ich ja noch gar nicht wo ich hinziehen werde für die nächste Anstellung. Ich denke wenn das Arbeitslosengeld ein Jahr bedingungslos wäre würden viel mehr Leute wieder schneller und erfolgreicher Fuss fassen. Ich würde sehr gerne auf 400 euro Basis was arbeiten, das Geld sparen, mich weiter in meinem Beruf bewerben um Hartz 4 zu vermeiden ...
Also darf ich meine Wohnung nicht untervermieten. Schade.
wenn Du Deine Wohnung untervermieten möchtest, muß Du das erstens Deinen Vermieter mitteilen und dem Amt natürlich auch.
Dein Vermieter kann das aber ablehnen das Du Deinen Wohnung untervermietest.
Denk mal an die Kosten die Du übernehmen mußt wenn Du untervermietest.
Und das Amt bezahlt Dir sicher die Miete, aber sobald Du untervermietest, ist das weg.
Erstmal muss dein Vermieter damit einverstanden sein. Wenn der es ist dann:
Erhälst du ALG1 darfst du.
Bei ALG2 darfst du unter Umständen auch, es wird dir aber angerechnet und da du bei deinem Freund dann wohnst seid ihr eine BG und dein Freund sein Geld wird ebenfalls an deinen Anspruch mit angerechnet. Also hirnrissig für dich.
Klar, du musst aber auf jeden Fall vorher beim Arbeitsamt den Steuerfreibetrag für deine Einnahmen festlegen lassen.
Klar .. Der Staat bezahlt dir deine Bude die du dann untervermietest .. Warum du Arbeitslos bist erschließt sich mir nicht ..