Selbstständig - Tapete und Laminat steuerlich absetzen?
Hallo GuteFrage-Community,
Ich bin selbstständiger Musikproduzent und wohne in der Eigentumswohnung meiner Eltern. Ich habe kein "echtes Musikstudio", produziere also praktisch in dem Zimmer, in dem ich auch schlafe. Theoretisch ist es ja mein Arbeitszimmer (Ich würde sagen zu 60-70%).
Ich bin Anfang 20 und möchte noch gerne ein paar Jährchen hier wohnen, bis ich genug verdiene um auf eigenen Beinen zu stehen. Da mein Boden (Laminat) und meine Tapete ziemlich in die Jahre gekommen sind, möchte ich gerne etwas renovieren. Ist dies eine Betriebsausgabe ? Kann ich das steuerlich absetzen, wenn auch nur zum Teil ?
5 Antworten
Also mal korrekt formuliert:
Du bist ein junger Mann der noch bei Mami und Papi wohnt, und träumst davon irgendwann mal wirklich erfolgreich Musik zu produzieren.
Jetzt fragst du dich, wenn du schon selbst Kohle für die Renovierung deines Jugendzimmers ausgeben musst, Ob du die dann irgendwie steuerlich geltend machen kannst.
Dazu gelten folgende Regeln:
1. Es muss überhaupt erstmal ein Gewerbe angemeldet sein, damit man zumindest einen Teil des gewerblich genutzten Wohnraumes beim Finanzamt steuerlich geltend machen kann
2. Sowohl beim Finanzamt als auch bei einem Steuerberater bekommt man exakte Informationen, wie viel Prozent des selbstgenutzten Wohnraumes man ÜBERHAUPT steuerlich geltend machen kann
3. Auch Informationen zu den Renovierungskosten bekommt man genau an der Stelle
Aber im Endeffekt kann ich dir den Zahn bereits ziehen, denn eine steuerliche Vorgabe ist, dass das Zimmer zu mindestens 90% für die berufliche Tätigkeit genutzt werden muss, also darf es gerade mal 10% privat genutzt werden.
Wenn du jedoch in diesem Zimmer schläfst, dann gehen wir bzw das Finanzamt pauschal von 8 Stunden täglich aus, und acht Stunden private Nutzung in Form von Schlafen sind bereits 33% des Tages von 24 Stunden.
Wenn du dann auch noch deinen privaten Kram in diesem Zimmer lagerst, also Bücher, Kleidung was auch immer, wird sich diese Prozentzahl mit Sicherheit noch erhöhen.
Ich kann mich zwar täuschen, und du kannst dich sicherlich gerne mal mit einem Steuerberater unterhalten, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird dir bei deiner aktuellen Konstellation keinerlei steuerliche Geltendmachung zustehen.
Die Sache ist recht kompliziert. Wenn du die Renovierung bezahlst und Eigentümer von Tapete und Laminat bleibst sind diese Sachen nicht wesendliche Bestandteile des Gebäudes sondern Scheinbestandteile (§ 95 BGB). Diese könntest du dann absetzten, sofern der Raum zu 100 % gewerblich genutzt wird.
In deinem Fall ist eine Trennung zwischen gewerblicher und privater Nutzung kaum möglich, sodaß die Ausgaben nicht geltend gemacht werden können.
Das solltest du mit deinem Steuerberater Besprechen. Teilweise würde es gehen da der Raum nicht ausschließlich Gewerblich genutzt wird.Inwiefern wieviel ,das müsste dein Steuerberater Wissen.
Wieviel Steuern zahlst du denn?
So wie du es dir vorstellst läuft das nicht.
Lese was ScharldeGohl geschrieben hat.
Noch besser du fragst einen Steuerberater.