Frühzeitig aus Wohnung ausziehen wegen Lärmbelästigung?
Hallo ihr lieben. Mal wieder haben wir in unserem Zweifamilienhaus wegen unseren Vermietern, die über uns wohnen eine schlaflose Nacht. Erst einmal zum wesentlichen: Wir wohnen seit April in der neuen Wohnung und seit dem ersten Tag an hören unsere Vermieter entweder total laut Musik, schauen in einer extremen Lautstärke TV oder brüllen sich gegenseitig mitten in der Nacht an. Haben es ihnen dann sofort gesagt und sie meinten, sie wüssten nicht wie laut man das ganze in unserer Wohnung hören würde. So weit so gut, nach 3 Tagen wieder das gleiche Spiel. Kurz darauf hat unser Vermieter ein Tablet angebracht, mit dem wir die Musik bei ihnen lauter und leiser stellen können. Das klappte ein paar Tage, dann auf einmal hieß es laut dem Tablet dass kein Gerät oben an war, aber die Musik dröhnte laut zu uns runter. Seitdem müssen wir die Musik mitten in der Nacht wieder ertragen. Der Gute Mann hat außerdem einen Subwoofer, dass wir quasi im Bett stehen wenn er so richtig aufdreht (was er komischerweise immer nachts macht). Auch wenn sie auf der Terasse sitzen hören sie sehr laute Musik, wenn sie uns nach hause kommen sehen wird die Musik kontinuierlich immer lauter, als wäre es Provokation. Laut Mietvertrag müssen wir mindestens 1 Jahr in der Wohnung bleiben, aber wir halten es einfach nicht mehr aus. Es ist so wahnsinnig nervenaufreibend. Kann man durch die enorme Lärmbelästigung den Mietvertrag "auflösen", damit wir jetzt schon endlich ausziehen können?
7 Antworten
Ausziehen könnt Ihr sofort.
Wegen der permanenten Lärmbelästigung, nächtlichen Ruhestörungen könnt Ihr die Miete angemessen mindern. Ein vorherige Abmahnung, ja das Recht haben auch Mieter, wäre ratsam.
Mietvertrag auflösen? Wenn beide Parteien das wollen, natürlich.
Fristlos kündigen, sehr fraglich.
So am Rande, wo wolltet Ihr denn von jetzt auf gleich hin?
Fristlos kündigen bedeutet ja wenn Ihr dem Vermieter die Kündigung zukommen lasst muß die Wohnung geräumt sein und sofort zurück gegeben werden.
im Mietvertrag steht bestimmt nichts davon, dass ihr den Krach auszuhalten habt. Also hält der Vermieter den Vertrag auch nicht ein und ihr könnt mit der entsprechenden Begründung möglicherweise sogar fristlos kündigen.
Wenn der Bass das nächste Mal derart dröhnt, daß ihr aus dem Bett fallt, hilft zur Beweissicherung ein Anruf bei der Polizei. 110, dann kommen nette Menschen in Uniform vorbei, die dann oben mal Bescheid geben, was erlaubt ist und was nicht.
Kann man durch die enorme Lärmbelästigung den Mietvertrag "auflösen",
N E I N
aber Ihr könntet ein Lärmprotokoll führen und dem Vermieter mit Mietminderung drohen.
Sollte der Lärm nicht abgestellt werden, ist evtl. eine fristlose Kündigung möglich, da das Verbleiben in der Wohnung für Euch unzumutbar ist.
Habt Ihr denn schon eine andere Wohnung in Aussicht ?
ja, aber ist nicht so easy, ihr müsst das beweisen
dann könnte man, wegen unmöglichkeit der fortführung des mietverhältnisses
aber werdet ihr alleine nicht schaffen, wenn sie nicht darauf eingehen
dann frag ihn doch direkt, ob sie wollen, dass ihr kündigt
dann sollen sie euch solange wenigstens in ruhe lassen
sonst ruft wirklich immer die polizei
Ich glaube ja, dass sie uns raus haben wollen. So blöd kann man ja gar nicht sein, dass man unabsichtlich immer wieder die Musik so enorm laut aufdreht. Momentan ist es nach Mitternacht und ich verstehe hier unten jedes Wort von der Musik. Die Wohnung ist wirklich unzumutbar für jeder Art von Lebewesen.