Ich (17), werde als Azubi ausgenutzt, was tun?
Ich(17), bin seit einen halben Jahr in einem Fleischereibetrieb und lerne gefühlt nichts, meine haupt Aufgabe jeden Tag ist der Abwasch. Außerdem habe ich Probleme mit meiner Arbeitszeit, eingestellt bin ich für eine 40 Stundenwoche und einer Fünftagewoche, jedoch arbeite ich immer 6 tage á 8 stunden wobei es bei den 8 stunden auch selten bleib Überstunden sind Alltag und werden nicht ausgeglichen. Auch der Urlaub muss sehr vorausgeplant werden und ist nie sicher heißt (fällt wer aus durch Krankheit oder anders muss der Urlaub gestrichen werden) < kann ich aber noch verstehen sind ein 4 mann betrieb in dem nur 2 ausgelernte sind und 2 Azubis. Ein weiteres großes Problem habe ich mit meinem Chef; letzte woche war ich komplett krank und habe mich mit attest auch krank gemeldet, darauf hin antwortet mein Chef (Sinngemäß), Ich würde ihn anlügen und krank machen.
So Frage ist was soll ich tun schmeißen ist eig. keine option um meine Familie nicht zu enttäuschen außerdem sieht so ne geschmissene ausbildung in einem Lebenslauf nicht so schön aus !?
Sry wegen Rechtschreibung.
3 Antworten
Hier wird in mehren Fällen gegen geltendes Recht verstoßen.
Du bist noch minderjährig, bei Dir gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dies lässt eine maximale Wochenarbeitszeit von 40 Stunden an fünf Tagen/Woche zu (§ 8 JArbSchG).
Was Deine "Aufgaben" in der Ausbildung betrifft: Hier sollte sich Dein Chef mal den § 14 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anschauen. Da steht im Absatz 1 1.:
"Ausbildende haben dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann".
Weiter steht im Absatz 2:
"Auszubildende dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind".
Es spricht daher zwar nichts dagegen, dass Du mal einspringst und den Abwasch machst, es ist aber keine Dauerbeschäftigung für einen Azubi und widerspricht dem BBiG. Dein Chef darf Dich nicht als billige Arbeitskraft missbrauchen.
Was den Urlaub betrifft: Ist er einmal genehmigt, kann der AG den Urlaub nicht mehr einseitig streichen. Es ist dann ein Entgegenkommen von Dir, wenn Du Deinen Urlaub verschiebst.
Wenn Dein Chef die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bezweifelt, steht es ihm doch frei, sich bei der Krankenkasse zu melden. Sollte diese auch Zweifel haben, kann sie den MdK mit einer Prüfung beauftragen. Bei einer Krankheitswoche wird das aber wohl nicht passieren.
Du solltest unbedingt mal mit dem Vertrauenslehrer der Berufsschule sprechen und Dich auch an die zuständige IHK wenden. Vielleicht kann man Dir schon bald einen neuen Ausbildungsbetrieb vermitteln der die Gesetze auch beachtet, der Wert auf eine gute Ausbildung legt und nicht nur eine billige Arbeitskraft braucht.
Sprich mal mit dem Vertrauenslehrer der Berufsschule,
und such dir einen neuen Betrieb, in dem du deine Ausbildung zuende machen kannst.
Bewirb dich woanders und wechsel den Betrieb.