Welche Rechte als Arbeitnehmer?

2 Antworten

Die ersten Punkte widersprechen ganz klar dem Arbeitsrecht.

Krankentage werde so gerechnet, als wäre gearbeitet worden. Es können keine Minusstunden entstehen.

Geleistete Arbeit muss bezahlt werden. Das darf auch eine doofe Stempeluhr nicht verhindern. Ich würde dann um 18 Uhr gehen.

Der Arzt entscheidet, wann jemand krank ist. Nicht der Chef. Urlaub soll der Erholung dienen. Nicht um eine Krankheit auszukurieren.

Der einzige Punkt, den man nicht direkt widerlegen kann, ist die Frage der Gehaltserhöhung. Da müsste man zunächst vielleicht Durchschnittslöhne vergleichen.

Wenn man in einer Gewerkschaft ist, könnte man sich dort mal beraten lassen. Ich nehme an, einen Betriebsrat gibt es dort nicht.

saskia13997 
Beitragsersteller
 04.12.2019, 22:11

Veielm dank :)

Nein es ist ein sehr kleines Unternehmen einen Betriebsrat gibt es nicht

wenn sie krank ist die krankentage mit nur 5 Stunden anrechnet obwohl sie vollzeit eingestellt ist.

Geht nicht, widerspricht dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Bei Krankheit muss ein AN so bezahlt werden, wie er ohne Krankheit bezahlt worden wäre. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip und ist im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Wenn Deine Freundin z.B. 8 Std./Tag arbeitet, muss sie für einen Krankheitstag auch für acht Stunden Entgeltfortzahlung bekommen.

Außerdem rechnet die stempeluhr im Unternehmen nach 18 Uhr (arbeitende) nicht weiter obwohl sie noch arbeitet und deutlich später erst heim geht.

Das geht nicht, das ist gesetzeswidrig.

Der AG kann nicht einfach sagen, dass er bis 18.00 Uhr bezahlt, die AN allerdings deutlich länger umsonst arbeiten sollen.

Entweder der AG bezahlt bis Arbeitsende oder die AN machen um 18.00 Uhr Feierabend.

Wenn die Freundin aufgrund einer Weisheitszahn-OP arbeitsunfähig ist, dass ist das eben so. Da braucht niemand Urlaub zu nehmen, nur damit der AG sich die Entgeltfortzahlung spart.

Nebenbei: Es handelt sich ja hier um einen kleineren Betrieb der gesetzlich verpflichtet ist am Umlageverfahren U1 und U2 zur Entgeltfortzahlung teilzunehmen.

Das bedeutet, der AG bekommt einen großen Teil des Geldes aus diesem Umlageverfahren zurück, wenn er einem AN Entgeltfortzahlung leisten muss.

Wenn jetzt ein AG jammert, was ihn die Krankheitstage der MA kosten, sollte man ihn mal nach dem Umlageverfahren fragen. Sagt er dann, dass er das nicht kennt, bzw. nicht mitmacht, lügt er, da es eine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Bei der Gehaltserhöhung wird Deine Freundin wohl nichts ausrichten können.

Ich würde ihr sowieso empfehlen, sich einen anderen AG zu suchen.

Nebenbei soll sie ihre ohne Bezahlung geleisteten Stunden dokumentieren und ggf. das Gehalt dafür nachfordern.

Es wäre hier schon gut, wenn sich die MA zusammen gegen diese Machenschaften des AG wehren würden.

Ich vermute mal, es sind nicht mehr als 10 ständige Vollzeitkräfte beschäftigt (Teilzeit und Minijob werden entsprechend aufgerechnet), somit greift das Kündigungsschutzgesetz i.d.R. nicht. Deshalb wird sich ein einzelner AN wohl auch (leider) nicht gegen so einen Chef wehren.