Darf mein Chef mich aus dem Urlaub zurückholen?
Ich habe jetzt 2 Wochen Urlaub. Verreise aber nicht, bin nur zuhause^^
Angenommen einer meiner Kollegen wird krank und es herrscht Unterbesetzung, darf mein Chef mich anrufen und mich aus dem Urlaub zurückholen? Es ist aber nicht so, dass wir keinen Mitarbeiter mehr haben sondern einfach geschwächt sind wenn ich in Urlaub bin und ein Kollege krankheitsbedingt ausfällt.
Was tritt nun für eine Situation ein?
14 Antworten
Er kann zwar mal nachfragen, aber wenn du nicht willst, warum auch immer, dann hat dein Chef Pech gehabt. Ein bewilligter Urlaub ist rechtsgültig. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Und was auch ganz wichtig ist: Durch dein "Nein" dürfen dir auch keine anderweitigen Nachteile entstehen. Zum Beispiel, dass er dich nach deinem Urlaub schikaniert oder gar einen Grund zur Entlassung sucht.
Er kann es versuchen, aber du darfst es ablehnen. Es könnte ja sein, dass du noch wegfährst, bzw. etwas vorhast.
Wenn es nicht im Vorfeld vereinbart worden ist, dass du in Notfällen erreichbar bist, dann kannst du entweder das Telefon ignorieren oder aber ablehnen.
Ich gehe nicht an das Telefon, wenn ich sehe, dass mein AG versucht, mich im Urlaub zu erreichen.
Nein, der darf dich nicht zwingen zurück zu kehren. Wenn du einverstanden bist, dann kannst du es machen und du solltest in so einem Falle mit deinem Chef absprechen, dass du diese verlorene Zeit nachholen darfst.
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes kann dein Chef dich nicht aus einem bereits angetretetenen Urlaub zurückholen. Sowas geht also nur in beidseitigem Einverständnis.
Zwingen kann er dich also nicht, jedoch sollte man - wenn es wirklich brennt - halt überlegen, ob der Urlaub wichtiger ist als dafür zu sorgen, dass der Arbeitgeber weiter Aufträge abwickeln und so den eigenen Arbeitsplatz sichern kann.
Der exakte Wortlaut des Urteils: "Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG)."
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/guterrat/urteile.html?id=1581
Es ist aber nicht so, dass wir keinen Mitarbeiter mehr haben sondern einfach geschwächt sind wenn ich in Urlaub bin und ein Kollege krankheitsbedingt ausfällt.
Diesen Teil der Frage verstehe ich nicht- was meinst du damit?
Dein Chef kann dich anrufen- das Recht hat er. Allerdings bist du nicht gezwunden zu kommen- oder gehst erst gar nicht ans Telefon, wenn du siehst, wer anruft.
Dann muss er das im Vorfeld besser regeln, was den Urlaub der Mitarbeiter angeht. Ich an deiner Stelle würde nicht ans Telefon gehen...wie gesagt, vorausgesetzt, er ruft überhaupt an. Noch ist ja keiner krank.
Das ist doch sein Problem und nicht Dein Problem. Der Chef kann sich ja auch Aushilfsmitarbeiter in der Zeit holen von der Zeitarbeit oder der Studentenjobvermittlung oder sonst wo. Wenn Du Urlaub hast, bist Du für den nicht erreichbar und basta und er hat nicht ständig Dich zu belästigen und zu Hause anzurufen. So sehe ich das.
Heißt, dass es dann noch Mitarbeiter gibt aber halt nicht viele. Meine Sorge ist dann, dass er Angst bekommt, weil zu wenig Mitarbeiter da sind und mich zurückholen will.