Chef krank. Muss ich den Tag von meinem Urlaub abziehen?
Hallo und guten Abend,
Ich bin Zimmerer-Azubi im 3. Lj. Mein Chef war letzte Woche Montag krank und wir konnten nicht arbeiten. Jetzt die Frage: Muss ich den Tag von meinem Urlaub abziehen? Oder passiert da nichts, weil ich kann ja nichts dafür dass er krank gewesen ist. Er hätte mich auch an dem Tag anderweilig beschäftigen können, wie z.B. Brennholz sägen, Lager aufräumen, Fegen und den ganzen Kram. Wär echt dreist wenn es so wäre..
Danke schonmal im voraus für die Antworten :-)
Mfg, Virikas
3 Antworten
Wir sind ein 4 Mann Betrieb. Wir hätten an dem Tag Abbund gemacht, aber da er krank war und anscheinend die Aufrisse noch nicht fertig hatte konnten wir an dem Tag nichts machen. Wir waren da eben auf Ihn angewiesen.
Könnt Ihr denn nichts arbeiten, ohne dass der Chef dabei ist? Was würde denn passieren, wenn er mal eine ganze Woche oder sogar noch länger krank wäre?
Sollte Dir nicht vom Urlaub abgezogen werden, wenn Du gekommen wärst.
Rechtlich darf Dein Chef Dir keinen Urlaubstag abziehen wenn Du nicht arbeiten konntest weil er krank war.
Du wolltest ja arbeiten, er hat Dir aber keine Arbeit gegeben. Damit befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er trägt das Betriebsrisiko und nicht seine Angestellten und die Azubis. Der AG muss diesen Tag so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Minusstunden dürfen nicht entstehen und es muss auch nicht nachgearbeitet werden.
So viel zum Recht. Wenn der Chef Dir jetzt aber einen Urlaubstag abzieht und sich trotz der zu belegenden Unrechtmäßigkeit weigert den Ausfalltag nach § 615 BGB zu bezahlen, bleibt nur der Gang zum Arbeitsgericht um den Urlaubstag auf dem Klageweg wieder zu bekommen.