haftpflichtversicherung bezichtigt mich der luege und fordert geld
Hallo miteinander, ich habe meiner Haftpflichtversicherung einen Schaden gemeldet, den ich verursacht habe. Der Schaden war auf den ersten Blick fuer mich nicht sehr hoch, dies stellte sich jedoch im nachhinein als falsch heraus. ( gedacht 500 euro, real 2500 euro). Jedenfalls schaltete die Versicherung einen Gutachter ein. Der war der Meinung das sich der Schaden so wie ich ihn geschildert habe, nicht ereignet haben kann. Nun wirft mir die Versicherung Vorteilsnahme vor, bezichtigt mich der Luege und fordert von mir die uebernahme der Gutachterkosten, sowie eine Bearbeitungsgebuehr. Mein Frage ist nun ob sie das darf und was muss ich tun um mich dagegen zu wehren? Reicht ein formloser Widerspruch?
7 Antworten
Sei froh, dass die Versicherung dich nicht noch bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat.
Eine Falsche Angabe die vorsätzlich gemacht wurde, kann man auch als Betrugsversuch werten.
wenn dem so ist wie geschildert leigt es jetzt an dir nachzuweisen das es doch so gewesen ist wie von dir geschildert.. ein formloser Widerspruch ist ein Anfang , aber löst dein Problem nicht..
i. d. R kennen sich diese Gutachter aus und wissen was sie da sagen.. du solltest da evtl nochmal ganz genau nachdenken ob das wirklich so wie du der versicherung erzählt hast passiert ist.. denn wenn sie dir nachweisen das es nichts so ist, dann steht da keine Vorteilsnahme mehr sondern Versicherungsbetrug.. und das ist eine Straftat
Die Sachlage ist so, dass du ein reines Gewissen hast, den Schaden WIRKLICH in der Höhe von 2.500 Euro verursacht hast und dein Versicherer die Übernahme der Kosten ablehnt.
Die Frage ist: Kannst du dir einen eigenen Gutachter (für ein Gegengutachten) und einen Rechtsanwalt leisten, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist?
Ansonsten hast du schlechte Karten. Du kannst allenfalls damit drohen, diese Gesellschaft zu verlassen und zur Konkurrenz zu wechseln. Hast du einen guten Bekannten bei der Konkurrenz? Der könnte dich ggfs. in der Sache auch ein wenig beraten.
Selbstverständlich kann die Versicherung Schadensermittlungskosten über einen vorgetäuschten Schadensfall ersetzt verlangen Und ein Widerspruch dürfte sie an Rechtsverfolgung ihres Aufwandsersatzes nicht hindern, sondern eher veranlassen, bei der StA Strafanzeige wg. Betrug, § 263 StGB oder Versicherungsmißbrauch, § 265 StGB zu stellen.
Will man das? Dann nur zu :-O
G imager761
Klar darf die das, aber Du darfst Dich auch dagegen verwehren. Wenn Du ein reines Gewissen hast kann also nichts passieren. Wende Dich an Deine Rechtsschutzversicherung, so Du eine hast. Wenn nicht, bei den Pannenhilfen (OEAMTC, ADAC usw.) gibt es Rechtsanwälte bei denen man sich beraten lassen kann. Für Mitglieder kostenfrei.
Wenn Du ein reines Gewissen hast kann also nichts passieren.
Was hat das mit der Frage zu tun?
Hier steht strafrechtlich Versicherungsmißbrauch oder Betrug im Raum und zivilrechtlich die Forderung, die Ermittlungskosten zu ersetzen.
Ein Widerspruch hemmt die Forderung nicht und bedeutet Mahnbescheid oder Zahlungsklage. Und davon unabhängig ggf. Strafanzeige.
Da kommt es nicht auf das "reine Gewissen", sondern auf die Beweiswürdigung des Vorsitzenden an. Das kann man sich antun, muss man aber nicht wenn man hofft, mit Zahlung lässt die Versicherung davon ab.
Das sind zwei Paar Stiefel, IIoOoll. Sicherlich kann man sich dagegen wehren, wenn man weiß, daß man Recht hat. Dann wird dies ein Gegengutachter sicher feststellen. Wenn nicht, dann kommt ein Gegengutachter auf das gleiche Ergebnis.
Warum sollen das zwei Paar Stiefel sein?. Gutachter können sich irren, das ist der Punkt.
"wenn Du ein reines Gewissen hast kann ja nichts passieren."
Sorry, aber das ist doch totaler Quatsch. Es sind schon unschuldige Menschen zum Tode verurteilt worden...