Hund im Mehrfamilienhaus Treppenhaus nicht angeleint?

4 Antworten

Ob es ein Gesetz gibt, dass ein Hund im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses angeleint sein muss weiß ich nicht.

Wenn der Hund allerdings jemanden umrennt und die Person sich dabei verletzt, geht das sicherlich in Richtung Fahrlässigkeit.

Bevor man aber mit irgendwelchen Gesetzen kommt, würde ich mit dem Hundebesitzer in Ruhe sprechen und ihn auf die Gefahr, dass sich jemand verletzen könnte, hinweisen.

Vielleicht sieht er es ja ein, wenn man ihn bittet, den Hund im Treppenhaus anzuleinen.

Wenn er aber absolut nicht darauf eingeht, würde ich mit dem Vermieter sprechen und ihm dein Problem schildern.

Marsupilamie95 
Beitragsersteller
 22.04.2013, 11:30

Der Besitzer sagt immer wieder, der Hund tut nix und hat noch nie was getan. Der Vermieter unternimmt auch nich wirklich was dagegen, bzw. vilt hat er es ihm schon gesagt aber ändert sich nix. Ehrlichgesagt glaube ich, der Hund war in keiner Hundeschule bzw. ist nicht geschult oder wie auch immer das heißt.

PhilEs  22.04.2013, 11:47
@Marsupilamie95

Ich habe in den anderen Kommentaren schon gesehen, dass die Leinenpflicht wohl ab Verlassen der Wohnunh gilt.

Euer Verhältnis zu dem Hundebesitzer ist wahrscheinlich eh nicht das Beste. von Daher hätte ich da auch kein Problem mit, ihm mit dem Ordnungsamt / einer Anzeige zu drohen, falls er sich nicht an die Leinenpflicht hält.

Marsupilamie95 
Beitragsersteller
 22.04.2013, 11:49
@PhilEs

Danke dir! :)

Es gibt eine sogenannte Leinen Pflicht. Ein Hund muss sobald die Tür verlassen wird angeleint werden. Nur anausgeschilderten Plätzen darf man sie ohne Leine laufen lassen.

Der Hund muss im Treppenhaus und auf dem Grundstück des Hauses angeleint werden.Hab selbst 2 große Hunde und versteh nicht, warum die den nicht anleinen.Das ist rücksichtslos

Marsupilamie95 
Beitragsersteller
 22.04.2013, 11:34

Das stimmt. Anstatt jetzt einfach im Treppenhaus anzuleinen, machen die es nicht. Und wenn er irgendwann (Hoffe ich nicht) irgendeinen Bewohner umrennt, dann müssten die mit Schmerzensgeld rechnen.

na klar. ausserhalb der eigenen vier wände herrscht leinenpflicht. sprecht sie doch einfach mal freundlich an. wenn sich nix ändert, dem vermieter bescheid sagen.

Marsupilamie95 
Beitragsersteller
 22.04.2013, 11:23

Haben wir ja schon beides gemacht, ändert sich nix.