Hund im Mehrfamilienhaus Treppenhaus nicht angeleint?
Hallo zusammen :) wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus im 2 OG. Über uns wohnt eine Familie, die einen ich sag mal schon relativ großen Hund hat. Gehen die mal mit dem Hund raus, wird er im Treppenhaus nie angeleint. Das schlimmste: Wenn unten im Treppenhaus die Tür offen steht, stürmt der Hund von oben bis ganz runter und raus aus der TÜr, manchmal mit einem lauten Bellen. Mir ist klar, es ist wahrscheinlich die Freude des Hundes, endlich and die frische Luft zu laufen. Aber Ich denke mal er würde einen Menschen so umrennen. Mein kleiner Bruder (6) war schonmal in so einer Situation, wo der Hund aus dem Treppenhaus rausgerannt kam durch die Tür und mein Bruder erschrack sich und sprang an die Seite. Wäre er stehen geblieben vor Schreck, würde der HUnd ihn locker umrennen. Gibt es ein Hundgesetzt, dass besagt dass man den Hund im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses anleinen soll?
LG. :)
4 Antworten
Ob es ein Gesetz gibt, dass ein Hund im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses angeleint sein muss weiß ich nicht.
Wenn der Hund allerdings jemanden umrennt und die Person sich dabei verletzt, geht das sicherlich in Richtung Fahrlässigkeit.
Bevor man aber mit irgendwelchen Gesetzen kommt, würde ich mit dem Hundebesitzer in Ruhe sprechen und ihn auf die Gefahr, dass sich jemand verletzen könnte, hinweisen.
Vielleicht sieht er es ja ein, wenn man ihn bittet, den Hund im Treppenhaus anzuleinen.
Wenn er aber absolut nicht darauf eingeht, würde ich mit dem Vermieter sprechen und ihm dein Problem schildern.
Ich habe in den anderen Kommentaren schon gesehen, dass die Leinenpflicht wohl ab Verlassen der Wohnunh gilt.
Euer Verhältnis zu dem Hundebesitzer ist wahrscheinlich eh nicht das Beste. von Daher hätte ich da auch kein Problem mit, ihm mit dem Ordnungsamt / einer Anzeige zu drohen, falls er sich nicht an die Leinenpflicht hält.
Danke dir! :)
Es gibt eine sogenannte Leinen Pflicht. Ein Hund muss sobald die Tür verlassen wird angeleint werden. Nur anausgeschilderten Plätzen darf man sie ohne Leine laufen lassen.
Der Hund muss im Treppenhaus und auf dem Grundstück des Hauses angeleint werden.Hab selbst 2 große Hunde und versteh nicht, warum die den nicht anleinen.Das ist rücksichtslos
Das stimmt. Anstatt jetzt einfach im Treppenhaus anzuleinen, machen die es nicht. Und wenn er irgendwann (Hoffe ich nicht) irgendeinen Bewohner umrennt, dann müssten die mit Schmerzensgeld rechnen.
na klar. ausserhalb der eigenen vier wände herrscht leinenpflicht. sprecht sie doch einfach mal freundlich an. wenn sich nix ändert, dem vermieter bescheid sagen.
Haben wir ja schon beides gemacht, ändert sich nix.
Der Besitzer sagt immer wieder, der Hund tut nix und hat noch nie was getan. Der Vermieter unternimmt auch nich wirklich was dagegen, bzw. vilt hat er es ihm schon gesagt aber ändert sich nix. Ehrlichgesagt glaube ich, der Hund war in keiner Hundeschule bzw. ist nicht geschult oder wie auch immer das heißt.