Hund halten als Untermieter (Rechte)?

8 Antworten

Hallo,

zwar dürfen Vermieter die Hundehaltung nicht mehr grundlos untersagen, aber es ist ja auch nicht schwer einen Grund zu finden. Vor allem in deinem Fall als Untermieter, ist es schon ein guter Grund, dass der Hauptmieter keinen Hund möchte. Damit würdest du bei keinem Richter durchkommen und dann sitzt du mit dem Hund auf der Straße. Denn einfach machen ist Grund für eine fristlose Kündigung.

Wenn du dir so sehr einen Hund wünschst, dann scheinst du Hunde ja zu mögen oder gar zu lieben. Dann erspare dem Vierbeiner das doch und suche dir eine Wohnung in der Hundehaltung erlaubt ist. Informiere dich aber bitte vorher umgehend über Hundehaltung, Erziehung etc. Das scheint nicht wirklich zu sitzen.

Mit freundlichen Grüßen

Hufpfote

wenn es weder im mietvertrag noch in einer hausordnung ein verbot von kleintierhaltung gibt, kannst du dir einen hund zulegen.

aber als untermieter bist du ggf. auf das wohlwollen des vermieters angewiesen und es ist auch durchaus verständlich, dass in den gemeinsamen räumen ein tier unerwünscht ist, wenn das der wohnungseigentümer oder hauptmieter nicht will.

dsupper  23.12.2018, 19:13

Als Untermieter hat er mit dem Vermieter nichts, aber auch gar nichts zu tun. Sein Mietvertrag besteht mit dem Hauptmieter der Wohnung - nicht mit dem Vermieter.

noname68  23.12.2018, 19:14
@dsupper

auch der hauptmieter ist für den untermieter der "vermieter"

dsupper  23.12.2018, 19:15
@noname68

Ja, dann hättest du es aber auch genauso ausdrücken sollen, wenn du es so gemeint hast -

Als Untermieter bist du in vollem Umfang auf den Hauptmieter angewiesen - du kannst überhaupt nichts machen, wenn er das nicht möchte. Und Regelungen im Mietvertrag gehen dich grundsätzlich gar nichts an.

Denn dein Mietvertrag besteht zwischen dem Hauptmieter und dir - der Mietvertrag über die Wohnung zwischen Vermieter und Hauptmieter. Vertragliche Beziehungen zwischen Vermieter und dir bestehen also nicht.

Und wenn der Hauptmieter mit der Hundehaltung nicht einverstanden ist, dann steht ihm immerhin ja auch ein Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB zu - dann stehst du schnell mit deinem Hund aber ohne Wohnung da.

Tidus8888 
Beitragsersteller
 23.12.2018, 19:14

Danke, das war sehr hilfreich!

Gibt es Möglichkeiten sich trotzdem einen Hund zu zulegen?...

Nein: Die Haltung eines Hundes bedarf zwingend der vorherigen Zustimmung deines Vermieters, selbst wenn dies mietvertrglich nicht oder unzulässig bestimmt wäre. Die darf er ablehnen, wenn er dafür nachvollziehbare Gründe benennt.

Ungenehmigte Haltung stellt einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar, den der VM beseitigt verlangen darf und ihn widrigenfalls zu fristloser Kündigung berechtigt. Sie wäre selbst dann jederzeit widerruflich erteilt.

Es steht dir frei, die Ablehnung gerichtlich überprüfen zu lassen und auf Erteilung der Genehmigung zu klagen. In dem Fall könnte dein Vermieter allerdings Eigenbedarf geltend machen, etwa weil er dein Zimmer als Büro oder für Zuzug einer Freundin benötigt oder euch beiden sogar in einem halben Jahr vor die Tür setzen, ohne das er dies erläutern oder gar begründen müßte :-O

Im Ergebnis würde ich den herzlichen Wunsch knicken, wenn du keine Wohnung in Aussicht hast, die einem Vierbeiner zustimmt :-O

Keine Chance auf Hundehaltung. Wenn dein Vermieter nicht will, dann will er nicht. Da er der Hauptmieter der Wohnung ist, wäre hier Stress vorprogrammiert. Was letztendlich darin endet, dass dein Vermieter dir das Untermietverhältnis grundlos mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist kündigen kann.