Darf der Untermieter seinem Besuch seinen Schlüssel geben?
Zusatz: Ich bin Hauptmieter und mein Untermieter empfängt bald Besuch von einem Freund und möchte dem seinen Schlüssel geben während er, also mein Untermieter, in der Arbeit ist. Da ich mein Zimmer nicht absperren kann ist das mir nicht recht. Aber darf er das trotzdem tun? Auch wenn ich das nicht möchte? Bin Fotografin und habe wichtige Wertsachen in meinem Zimmer.
9 Antworten
Wie ist denn die Sache geregelt, wenn du niocht zu Hause bist und dein Untermieter Besuch empfängt?
Da ist deine Wohnung auch offen.
Es ist ein Mietverhältnis und er kann und darf somit auch Besuch empfangen.
Den Schlüssel darf er natürlich nicht herausgeben.
Klar kann er die Schlüssel seinem Besuch abgeben
Das ist auch korrekt. Selbst als Untermieter hast du rechte wie ein Hauptmieter (auf Kleinigkeiten geh ich jetzt aber nicht ein)
Selbstverständlich darf ein Untermieter auch besuch haben und er darf auch dem Besuch den Schlüssel geben ... oder soll sich der Besuch tagsüber ins Café setzen und warten bis der Gastgeber oder der Hauptmieter wieder da ist
wenn Du Angst um Deine Sachen hast, darfst Du nicht untervermieten oder solltest sie wegschließen (z.B. in einen Schrank)
Dein UM ist Besitzer der Mietsache (Zimmer). Das ist sicher genau so abschließbar wie deines / deine auch. Schließ also dein/e Zimmer ab und schon ist dein Sicherheitsgefühl ad acta.
Klar, dass dein UM den Zugang zu seinem Zimmer auch während seiner Abwesenheit seinem Besuch ermöglichen kann und das geht halt nur mittels Weitergabe eines Schlüssels für die WET und die ZT.
Auch als Untermieter hat ein Mieter das Recht, Besuch zu empfangen. Den kann er schlecht während seiner vorübergehenden Abwesenheit auf die Straße setzen.
Welchen Unterschied macht es, ob der Freund des Untermieters einen Schlüssel hat oder nicht? Anwesend ist er so oder so. Wenn der Freund zur Arbeit ist und du auch nicht anwesend bist, dann ist der Besuch auch allein in der Wohnung. Es macht doch keinen Unterschied, ob er einen Schlüssel zur Wohnungstür hat oder nicht.
Trotzdem kann ich deine Bedenken verstehen. Hast du denn keine Möglichkeit deine Wertsachen wegzuschließen, wenn du schon dein Zimmer nicht abschließen kannst?
Ich möchte nicht dass der in der Wohnung ist. Und wenn er den Schlüssel hat kann er in mein Zimmer theoretisch.
Dann darfst du nicht vermieten. Du kannst deinem Mieter keinen Besuch verbieten. Er kann auch in dein Zimmer, wenn dein Mieter und du die Wohnung verlassen habt. Tut mir leid, dein nicht abschließbares Zimmer ist allein dein Problem und darf den Mieter in seinen Rechten nicht einschränken. Warum hast du denn nicht längst dafür gesorgt, dass du dein Zimmer versperren kannst?
Ich kann deine Bedenken teilen, weiß aber nicht, wie die rechtliche Lage ist.
Hast du mit deinem Untermieter darüber gesprochen und kennt er deine Vorbehalte? Sich gänzlich darüber hinwegzusetzen, würde meine Unsicherheit tatsächlich steigern.
Gibt es für dich keine Möglichkeit, dein Zimmer abzuschließen? Wenn der Schlüssel nicht mehr vorhanden ist, könntest du dir entweder einen nachmachen lassen (vielleicht weiß dein Vermieter, welcher Schlüssel passt) oder du lässt dir ein neues Schloss einbauen. Damit würdeste du ggf. auch für "unruhige" Zeiten in der Zukunft vorsorgen.
Hier unten schreiben aber alle er darf den Schlüssel abgeben.