Hotelkosten Hausratversicherung
Ich möchte gern Hotelkosten wegen Unbewohnbarkeit meiner Wohnung über meine Hausratversicherung geltend machen.
Nach einem schleichenden Rohrbruch hat sich Schimmel in der Wohnung gebildet, sodass die Wohnung trockengelegt werden muß. Es soll sogar neu verputzt und renoviert werden.
Als Dauer wurden 4-5 Wochen veranschlagt.
Für diese Dauer brauche ich keine Miete bezahlen.
Nun meine Frage. Falls mir nun die Hotelkosten seitens der Versicherung zustehen muß ich mir dann die nicht gezahlte Miete anrechnen lassen, oder habe ich da Glück und bekomme alles ohne Abzug ausbezahlt?
Möchte gern bei euren Antworten wissen, wie soetwas gemäß den Versicherungsstatuten gehandhabt wird.
Vielen Dank schonmal für eure Mühe.
6 Antworten
Du kannst mit deinem Versicherer, bei 4-5 Wochen, auch eine günstige Urlaubsreise aushandeln wenn du für diese Zeit auch kurzfristig Urlaub beantragen kannst.
Spanien Festland oder Deutsche, Belgische oder Holländische Nordsee wäre hier für den Versicherer bestimmt günstiger als wenn du dich hier in ein Hotel einbuchst.
Und du hättest Urlaub für lau und deine ersparte Miete als Taschengeld dabei.
Na, wie wäre das? ;-) Rufe doch einfach mal deinen Schadenssachbearbeiter an...
Vielen dank für diesen Tip.
Ich habe vorhin bei meiner Versicherung mal angerufen. Das Mädel war bei dieser Frage jedoch überfordert und ich soll morgen wieder anrufen, denn dann soll der Abteilungsleiter wieder da sein.
Na ich lasse mich da doch mal überraschen. Die Renovierungsmaßnahmen sollen am 03.06.2013 beginnen und Urlaub könnte ich auch haben in diesem Fall.
Es ist grundsätzlich richtig dass die Hausratversicherung in einem solchen Fall mit einspringt obwohl Sie den Schaden gar nicht verursacht haben. Sie können aber auch eine Schadensersatzforderung an den Vermieter stellen, wenn die Schadensursache von ihm ausgeht bzw. er diese zu vertreten hat. Listen Sie den voraussichtlichen Schaden auf. Des weiteren sollten Sie dem Vermieter mitteilen, dass Sie keine Miete mehr zahlen. Ihr Anspruchsgegner ist also der Vermieter. Wenn dieser eine Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hat und ein Verschulden nachzuweisen ist, kann der Vermieter die Haftung auf diese Versicherung weiterreichen. Ich hatte auch so einen Fall und habe diese Info von meinem Versicherungsmakler Franz Leeb aus Mün chen.
Wenn Du für die Zeit keine Kosten hast, dann wird die Versicherung das mit Sicherheit anrechnen. Versicherungen sind dazu da um Schäden auszugleichen. nicht um Geld zu verschenken. Wenn Du keine Mietkosten hast, dann kannst Du davon das Hotel bezahlen. Ist das jedoch teurer, dann wird die Differenz gezahlt.
Aber bereichern das ist nicht so gewollt. Du bekommst Deinen tatsächlichen Schaden. Gibst Du an weiter Mietzahlungen geleistet zu haben, dann geht das schon in eine strafbewährte Handlung welche sich Versicherungsbetrug schimpft.
Aber der Hausratversicherer erkundigt sich ja nicht, ob weiterhin Miete gezahlt worden ist oder nicht. Es gibt nämlich in den VHB keine dahingehende Einschränkung.
Hallo madqud... kannst du dieses anhand irgendwelcher offiziellen Entscheidungen belegen was du sagst, oder nimmst du es nur an, daß dies so sein könnte?
Laut dem User Nordmann2000 wäre dies ja nicht so, und in meinen Bedingungen zur Hausratversicherung kann ich auch nichts entsprechendes finden...
Hotelkosten werden Dir (bei nachgewiesener Unbewohnbarkeit) unabhängig von einer möglichen Mietminderung erstattet. Hier wird nichts miteinander verrechnet.
Hallo, einfach Hotelkostenrechnung vorlegen (in der Regel für max. 100 Tage begrenzt!) und du bekommst die Erstattung hierfür. Vielleicht mal vorher noch im Kleingedruckten nachlesen in den VHB (Verbundene Hausrat-Bedingungen) unter versicherte Kosten!
Gruß siola