Badewanne übergelaufen, was nun?
Ich bin Mieter einer Wohnung und habe eine Hausratversicherung !
Am 21.07.2016 hatte ich mir ein Bad einlaufen lassen und bin dann leider von der „Obacht“ abgehalten worden, bis das meine Frau das Dilemma bemerkte. Da nicht nur das Bad an sich, sondern auch die angrenzenden Räumlichkeiten Bodenfliesen haben, ist der Schaden war beträchtlich, aber auch wieder nicht so groß, dass ich mir einen „Strick“ besorgen müsste !
Meine Frage wäre:
Muss ein Überlauf (z.B. an der Badewanne) nicht „so“ gestaltet und fachgerecht installiert sein, dass ein Überlaufen praktisch unmöglich ist ?
Hat da jemand mehr Ahnung als ich und kann mir den einen oder anderen Tipp geben ?
MfG. Helmut
3 Antworten
Es hat ja noch nicht mal jede Badewanne einen Überlaufschutz - deshalb gehe ich davon aus, dass das keine Pflicht (z.B. des Vermieters) ist.
Hoffentlich hast Du auch eine private Haftpflichtversicherung, denn die wirst Du hier viel eher brauchen.
Es ist aber auch Aufgabe des Mieters, dafür zu sorgen, dass dieser Überlauf nicht durch " Überseifung" nicht mehr funktioniert.
Ich bin kein Spezialist, was soetwas angeht, aber ich würde auch sagen, dass ein Überlaufen nicht möglich sein sollte, denn das Wasser fließt, so wie ich es kenne, durch den Überlauf durch ein Rohr in den Abfluss...