Hortplatz bei ALG 1 oder HARTZ 4?
Hallo,
kenne mich mit dieser Materie leider nicht aus.Mein Bruder geht arbeiten und seine Freundin bekommt ALG 1. Haben sie Anspruch auf einen Hortplatz für ihre 6-jährige Tochter?
1 Antwort
Hallo ursus1979, Alg-II-Bezieher haben keinen extra Anspruch auf einen Hortplatz. Sie beantragen ganz normal den Hortplatz wie andere Familien auch. Die Kommunen sind aber gehalten - nach Möglichkeit - Arbeitslosen bevorzugt einen Platz in KiGa oder KiTa anzubieten. Wenn man Arbeitslosengeld II bezieht, werden die Kosten des Hortplatzes sogar vom Jugendamt im Namen des Bildungs- und Teilhabepaketes übernommen.