Nach Selbständigkeit wieder Anspruch auf Sozialleistungen?
Folgender Fall:
Man hat sich Selbständig gemacht und beendet diese Selbständigkeit nach...sagen wir mal 5 Jahren.
Frage 1: Könnte man direkt danach bspw. Hartz 4 beantragen, falles man keine Arbeit findet?
Frage 2: Wie lange müsste man danach wieder die Sozialabgaben leisten um wieder Anspruch darauf zu haben??
THX!!!
4 Antworten
Generell kannst Du auch nach einer mißglückten Selbständigkeit wieder Leistungen beantragen und beziehen, wenn Du diese für Deinen Lebensunterhalt benötigst. ABer Du mußt dafür das Unternehmen nicht gleich aufgeben - in 5 Jahren Selbständigkeit hat man sich ja in der Regel was aufgebaut. Wenn es darum geht, eine auftragsschwache Zeit zu überbrücken, kann man selbständig bleiben und aufstockende Leistungen beziehen, wie auch ein Arbeitnehmer, der nur 600 netto verdient, aber eine 3köpfige Familie ernähren muss.
Frage 1: H4-Ansruch ist nicht davon abhängig, ob man Arbeit findet oder von der vergangenen Erwerbsbiografie, sondern im Wesentlichen davon, dass man hilfebedürftig ist und erwerbsfähig ist (andere Anspruchsvoraussetzungen bitte in § 7 SGB II nachlesen).
Hilfebedürftig bist du, wenn du deinen - und "deinen" bezieht sich ggf. auch auf weitere Personen, mit denen als Bedarfsgemeinschaft zusammenlebst - Bedarf aus vorhandenem Einkommen und Vermögen nicht decken kannst (wobei für beides gewisse Freibeträge gelten).
Frage 2: Da H4-Anspruch unabhängig von vergangenen Sozialabgaben ist, lautet die Antwort: Banane.
Hartz 4 ist nur für die leute die hilfe brauchen und nicht aus eingener leistung leben können !!! könnt ihr das ???
Mach Dich darauf gefasst dass man Deine Eigentumsverhältnisse durchleuchtet: Haus, Auto, Wertpapiere, Bankkonto usw.