HomeOffice im Gartenhaus? Steuererklärung?
Hallo liebe Community,
ich habe im letzten Jahr vom März bis Ende Juli im HomeOffice gearbeitet.
Meiner Tätigkeit bin ich in meinem Büro (im Gartenhaus) nachgekommen.
Das Gartenhaus ist bereits 20 Jahre alt.
Welche Möglichkeit habe ich, das bei der Steuererklärung geltend zu machen?
Danke für Eure Hilfe.
3 Antworten
Zum Gartenhaus:
Allerdings scheitert die Anerkennung eines Arbeitszimmers meist schon daran, daß ja ein Arbeitsplatz in der Betriebsstätte des Arbeitgebers vorhanden ist. Lediglich, wenn der ArbG aus Gründen der Gesundheitsgefährdung die Anwesenheit am Arbeitsplatz untersagt, könnte ein Arbeitszimmer vorliegen - das muß der ArbG bescheinigen und ggf. beweisen - wenn aber andere noch in der Firma arbeiten, dann scheidet das im Regelfall aus; ggf. schaut das Finanzamt 2020 nicht so genau hin...
Daher kannst Du auf jeden Fall die Pauschale in Anspruch nehmen - Arbeitsmittel kannst Du ja trotzdem ansetzen (Schreibtisch, Stuhl, Regale, Bürobedarf, Telekommunikationskosten, Notebook etc.) - Erstattungen des ArbG sind abzuziehen.
Die Entfernungspauschale ist entsprechend um die Home-Office-Tage zu kürzen - was dann schon wieder nachteilig sein kann, wenn die Entfernung zu ersten Tätigkeitsstätte mehr als 16 km beträgt.
Es gibt allerdings kein Wahlrecht ob Home-Office-Pauschale oder Entfernungspauschale angesetzt wird - das muß der Realität entsprechen.
In der Steuererklärung wird die Pauschale unter Arbeitsmittel eingetragen.
Du kannst die Kosten des Gartenhäuschens (evtl. Abschreibung, Strom, Heizung, evtl Finanzierungskosten etc) anteilmäßig für den Zeitraum als Werbungskosten geltend machen.
Na ja, jetzt fehlen einfach Informationen, um das genauer beantworten zu können. Die einzuholen und daraus eine steuerliche Beratung zu machen, ginge zu weit.
Grundsätzlich ist es so, dass jeder der Steuern zahlt, auch eine Steuererklärung abgeben kann. Weder das eine noch das andere ist vom Alter abhängig.
Kürzlich sah ich eine Doku, wo es genau darum ging, allerdings ging es darum einen Wintergarten neu anzuschaffen, um diesen als Arbeitsplatz steuerlich abzusetzen - bei einem 20 Jahre altem WG scheint mir das eher vergebens.
Danke für deine Antwort. Leider steht im Internet überall, dass man das nur über 16 Jahre machen kann. Das heißt dann wohl, dass ich da keine Chance habe und lieber die normale Pauschale i.H.v 600€ nehme?