Untermiete ohne Gewinn trotzdem in der Steuererklärung angeben?
Hallo liebe Community, ich möchte mit einer Freundin zusammenziehen aber möchte meine jetzige Wohnung weiterhin behalten. Sprich ich möchte meine jetzige Wohnung untervermieten und habe hierzu auch bereits die Erlaubnis vom meinem Eigentümer erhalten. Und es geht hier auch nicht um eine gewerbliche Tätigkeit womit ich geld verdienen möchte. Ich erhalte genau so viel Miete, wie ich auch zu zahlen habe. Es ist somit eine Nullnummer und dient einzig allein den Zweck, dass ich eventuell nach einigen Monaten wieder zurück in meine Wohnung kann.
Jetzt ist hier meine Frage ob ich für diese einnahmen und ausgaben eine Steuererklärung abgeben muss beziehungsweise ob ich diese angeben muss, da ich hier ja keinen Cent mit verdiene?
Ich hoffe es liest ein Steuerberater mit. :)
1 Antwort
"Müssen" eigentlich schon, aber es nicht zu tun wäre vermutlich straffrei, da es nicht zur Steuerverkürzung führt.
Aber warum willst Du es nicht angeben? Mit einem vernünftigen Programm (und nein, Elster gehört nicht in diese Kategorie!) ist es ein Klacks, die Anlage V (wie Vermietung) zusätzlich auszufüllen. Hat aber einen großen Vorteil: Wenn Du dieses Jahr Deine zehn Euro Gewinn deklarierst, glaubt Dir das Finanzamt viel eher Deine Gewinnerzielungsabsicht, wenn sich im nächsten Jahr plötzlich ein paar Tausender Verlust ergeben und Du diese steuermindernd geltend machst.
Der Verlust entsteht z.B. dadurch, dass Dein Mieter zahlungsunfähig - oder auch nur unwillig - wird und es einige Zeit dauert, bis Du neu vermieten kannst.