Steuererklärung: Unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben = Verlustvortrag?
Guten Tag, folgende Situation:
Ich habe vor kurzem meine Steuererklärung für 2015 gemacht. Damals habe ich "nur" studiert. Auf dem Steuerbescheid steht jetzt ein Minusbetrag -536€ (siehe Bild im Anhang). Was hat es mit diesem Minusbetrag auf sich? Ist das ein Freibetrag?
Seit Juli 2016 arbeite ich nun und sitze gerade an meiner Steuererklärung. Kann ich diesen Minusbetrag von 2016 irgendwie geltend machen? Ich habe da mal etwas von einem "Verlustvortrag" gefunden...
Danke für eure Hilfe !
5 Antworten
Nein, der Betrag tut letztendlich nichts zu Sache. Er ist nur für die Steuerberechnung in 2015 relevant. Aber ob da jetzt 0€, - 536€ oder 8.000€ steht tut in dem Fall nichts zu Sache, da du ja sowieso keine Steuer gezahlt hast. (Die Steuererklärung hättest du dir auch sparen können).
Sonderausgaben können nicht als Verlustvortrag geltend gemacht werden. Bei einem Erststudium werden die Kosten (aktuell) als Sonderausgaben gerechnet. Falls du ein Zweitstudium machst kannst du die Kosten als Werbungskosten absetzen und einen Verlustvortrag beantragen. In dem Fall könntest du dir die Werbungskosten dann für spätere Steuererklärungen anrechnen lassen.
Für die aktuelle Steuererklärung kannst du aber natürlich deine Studienkosten, die du von Januar bis Juni 2016 hattest mit angeben und entsprechend dein zu versteuerndes Einkommen verringern.
Bei einem Erststudium werden die Kosten (aktuell) als Sonderausgaben gerechnet.
Hiergegen empfiehlt sich ein Einspruch mit Hinweis auf 2 BvL 24/14 und die Aussetzung des Verfahrens.
Du hast einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 0,00 €.
Wenn da ein negativer Betrag stehen würde, wäre das ein vortragsfähiger Verlust.
Aber ein negatives Einkommen wegen der Sonderausgaben kann nicht vorgetragen werden.
Sonderausgaben können nur im Jahr der Entstehung berücksichtigt werden.
Sonderausgaben können keinen Verlustvortrag auslösen.
Wurden deine Ausbildungskosten nicht als Werbungskosten anerkannt?
Was hat das Finanzamt denn so im Bescheid geschrieben, z.B. wenn es von deinen Angaben abgewichen ist.
Wenn du den nicht ausbezahlt hast, dann schon.
Oder hat das Finanzamt keine Kontonummer ?
Oder hast du eine andere Kontonummer beim Finanzamt, weil die hier in Niedersachsen sehr schnell sind mit Erstattungen.
Ich bin mir nicht sicher daher hab ich auch erfragt ob er eine Kontonummer angegeben hat. ? Wenn das Finanzamt keine Kontonummer hat, überweisen die nicht.
Schreib doch das Richtige. Entschuldigung,wenn es falsch ist.
Was soll das Finanzamt überweisen?
Die Sonderausgaben?
Von Steuern 2015 wurde gar nichts erwähnt.
Ich gehe daher davon aus, dass 2015 keine Lohnsteuer gezahlt wurde.
Und 0,00 € Lohnsteuer = 0,00 € Erstattung.
Verlustvortrag gibt's nur bei negativen Einkünften. Deine Einkünfte sind aber Null und nicht negativ. Demzufolge kannst du mit dem Minusbetrag gar nichts anfangen.
Seit wann sind Sonderausgaben vortragsfähig?