VR-Brille von der Steuer absetzbar?
Hallo Community,
ich arbeite beruflich als Softwareentwickler in einem größerem Softwarehaus. Mittlerweile mache ich sehr regelmäßig Homeoffice und entwickle ab demnächst auch Anwendungen und Spiele für die Oculus Rift. Mein Arbeitgeber will jedoch das sämtliche Hardware auf dem Firmengelände bleibt.
Daher wollte ich mir selber eine besorgen, welche ich dann im Homeoffice nutzen kann um bspw. die Spiele oder Anwendungen zu testen. Natürlich würde ich sie auch im privaten nutzen wollen. Der berufliche Einsatz überwiegt jedoch.
Da ich mit diesem speziellen Thema noch nicht so viel Erfahrung habe und mein nächster Steuerberater Termin noch etwas hin ist, stellt sich mir die Frage: Weiß jemand von euch ob die Möglichkeit besteht eine VR-Brille als Arbeitsmittel von der Steuer abzusetzen?
Dankeschön und liebe Grüße
Blizzard18
4 Antworten
Der berufliche Einsatz überwiegt jedoch.
Wer's glaubt ...
Ich würde hier eher die Diskussion mit dem Arbeitgeber führen, dass er dir das Material zur Verfügung stellt. Bringt deutlich mehr als diese paar Kröten Steuererstattung.
Hallo Blizzard18,
wenn Du die Brille jenseits der Werbungskosten absetzen möchtest, wirst Du vermutlich nicht erfolgreich sein.
Solltest Du jedoch z.B. eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen und eigene Spiele und 3D Grafiken entwickeln (der schöperische Anteil muss gegenüber der Programmierung in der Außendarstellung überwiegen), kann das VR-Headset natürlich abgesetzt werden. Gleiches gilt dann auch für Software, Assets etc. was man so im laufe eines Jahres kauft.
Achtung!
- der Arbeitgeber muss der freiberuflichen Tätigkeit zustimmen. Dies ist in der Regel dann kein problem, wenn deine Tätigkeit nicht im Wettbewerb zu Deinen Leistungen im Unternehmen steht.
- Programmierer können, müssen aber nciht als Freiberufler eingestuft werden - unbedigt mit dem zuständigen FA klären
- Kleinunternehmerregelung nicht vergessen/beantragen und
- immer brav die Steuererklärungen machen.
Viel Erfolg!
Werbungskosten sind lt. Gesetz alle Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen.
Nach Deiner Beschreibung wäre es durchaus vorstellbar, dass die Kosten hierfür zumindest teilweise (zu dem Anteil, zu dem Du die Brille beruflich nutzt) als Werbungskosten anerkannt werden.
Sinnvoll wäre aber in jedem Fall ein Telefonat mit dem Steuerberater, möglicherweise hatte der schon einen ähnlich gelagerten Fall und kann abschätzen, wie Dein Finanzamt reagiert.
Moin, erste Frage: Bist Du freiberuflich tätig? Stellst Du Rechnungen aus für Deine Tätigkeit oder bist Du Lohnempfänger?
Als Freiberufler stellen die Aufwendungen eine Betriebsausgabe dar. VR Brillen sind privat noch nicht nutzbar.
Als Lohnempfänger (Arbeitnehmerverhältnis) stellen diese Ausgaben (nicht privat genutzte VR-Brille) Werbungskosten dar.