Holz Sägen in der Mittagsruhe?

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 Der Niedergang der Mittagsruhe setzte 2006 ein. Damals erfolgte eine
Änderung des Grundgesetzes: Für den sogenannten verhaltensbezogenen Lärm waren fortan die Bundesländer zuständig. Dazu zählt die laute
Unterhaltung auf der Terrasse ebenso wie die Balkon-Party. Die
Betriebszeiten für lärmende (Garten-)Gerätschaften wie Betonmischer,
Kettensägen oder Laubbläser und Rasenmäher hingegen fallen weiter unter
das Bundesrecht. So ist in der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung
(BImSchV) festgelegt, dass Rasenmäher und Co. im privaten Bereich nur
werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr angeschmissen werden dürfen. Den
Gemeinden wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Ruhezeiten weiter
einzuschränken - sofern die Bundesländer das per Gesetz (welches allerdings fehlt) zulassen.

Doch die Bundesländer sahen jahrelang keinen Handlungsbedarf. Die Folge war, dass die von den Kommunen verordnete Mittagsruhe sozusagen illegal war, da im Landesrecht eine gesetzliche Grundlage fehlte.

Erst 2013 wurde der Lärmschutz z.B. in Niedersachsen auf eine rechtliches Basis gestellt. Nachdem sich wiederholt Gerichte mit dem Thema befassen mussten, verabschiedete das Land endlich ein Lärmschutzgesetz, das den Kommunen wieder weitergehende Regelungen erlaubt. Doch für die gute alte Mittagsruhe kam das Gesetz zu spät: Etliche Gemeinden hatten sie inzwischen gänzlich gestrichen.

frühe rsagt man immer, die Mittagsruhe geht von 11-14 Uhr und da darf man keinen Lärm machen

Wo gibt es denn noch eine Mittagsruhe?? Die sogenannte gesetzliche Mittagsruhe ist doch schon vor etlichen Jahren abgeschafft worden.