eBay Käufer behauptet Ware nicht bekommen zu haben, was nun?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Da ich Privatverkäufer bin, geht das Transport und Verlustrisiko doch eigentlich auf den Käufer über oder?

Ja das stimmt

Ich habe mir sein Bewertungsprofil angesehen, also die Bewertungen, die er so abgibt. Er hat mehrere negative Bewertungen abgegeben und auch schon behauptet, er würde Artikel nicht bekommen haben. Ich finde es komisch, dass es ihm angeblich öfter passiert...

mach einen Screenshot

Ich habe also als Brief mit Sendungsnummer versendet. Laut ist der Brief angekommen. Der Käufer behauptet das Gegenteil und hat mich erst negativ bewertet und jetzt verklagt.

behalte den Zettel und warte ab ob etwas vom Anwalt kommt dann selber einen einschalten

würde auch mal eBay vorsichtig informieren, die können auch Bewertungen löschen

man könnte hier tatsächlich auch über einen Betrugsversuch nachdenken

emzett2020 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 22:16

eBay hat mir geglaubt und die Bewertung gelöscht. Das Hauptproblem ist die Klage. Post vom Gericht ist ja bereits da. Einen Anwalt hab ich auch aber der sagt, dass es nicht gut aussieht, weil der Einlieferungsbeleg wohl nicht ausreicht. Dieser beweist, dass ich einen Brief versendet habe aber nicht was drin war...

Er hat mir auch gesagt, dass dieses vorgehen von Käufern eine gängige Masche ist, also bekannt ist. Das klingt alles nicht sehr gut und ich hab Sorge, auf einem hohen Kostenblock sitzen zu bleiben, obwohl ich verschickt habe.

Bin für jeden Tipp dankbar!

nanfxD  30.04.2020, 22:20
@emzett2020

Ja, das hab ich geahnt das mit der Masche agiert wird. Hast du einen Zeugen das du es verpackt und abgesendet hast ?

emzett2020 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 22:40
@nanfxD

Beim Einpacken habe ich tatsächlich mit meiner Schwester geredet. Hab ich dann gesagt, dass ich zur Post fahre. Dahin gefahren bin ich allein und beim Einliefern hab ich ja den Beleg bekommen.

Da die Filiale videoüberwacht ist, ist das ja auch zu sehen aber ob dass ein Überwachungsvideo für so einen Fall frei gegeben wird, ist wohl eher unwahrscheinlich ;-) und somit bleibt es leider bei meinem Problem.

Danke, dass du dir die Zeit nimmst mir zu helfen :-)

nanfxD  30.04.2020, 22:46
@emzett2020

ich hab ne Idee, das könnte funktionieren. Aber das prozessrisiko ist groß aber die beste Chance die ich gerade sehe . Erstens nimmst du die eBay Bewertungen wo oft steht das er damit Probleme hat. Zweitens deine Schwester als Zeugin. Dritten was hast du verschickt? Wenn du das Gewicht weißt kann man vllt mit dem Gewicht von DHL zeigen das es sehr ähnliche Gewichte hat. Viertens der Einlieferungsbeleg. Das kann wohl klappen ist aber eigentlich kein richtiger Beweis aber viel mehr Chancen sehe ich aktuell nicht.

die Kamerabänder sind wahrscheinlich schon längst gelöscht

am günstigsten wäre wohl einfach das Geld zu zahlen .. um wieviel geht es denn

nanfxD  30.04.2020, 22:50
@nanfxD

Das Ganze würde dann über den Anscheinsbeweis laufen https://de.m.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis bin aber nicht sonderlich gebildet in taktischer Prozessführung usw. aber dass das klappt kann ich mir irgendwo noch vorstellen. Vorausgesetzt das du nen Richter hast den du damit überzeugen kannst

emzett2020 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 22:57
@nanfxD

Vielen Dank nochmal. Screenshots seines Bewertungsprofils hab ich schon gemacht. Mein Anwalt meinte, dass ist ein Indiz aber kein Beweis und daher nicht ausreichend. Das Gewicht kenne ich aber es war kein DHL Paket, sondern nur ein Brief mit Sendungsnummer. Auf dem Beleg ist nirgends ein Gewicht eingetragen.

Nützt eine Anzeige wegen Betrug und Verleumdung um den Kläger zu stoppen?

Er hat mich ja mit der negativen Bewertung öffentlich bloss gestellt. Darüber hinaus, in seiner Klageschrift viele Behauptungen verbreitet, die nicht stimmen. Wie beispielsweise, dass ich seine Ware an jemand anderen verkauft habe.

Es geht um Talismane, die aus mehreren Teilen bestehen. Hatte zwei Exemplare davon, weil ich die damals als "Deko" symmetrisch aufgehängt hatte. Nun habe ich beide einzeln verkauft. Gottseidank hab ich noch ein Foto, wie die Dinger "zu zweit" an meiner Wand hingen :-)

Der andere Käufer hat mich positiv bewertet und das war für den Klagenden der Anlass zu behaupten, dass ich vermutlich betrügerisch handel.

Der Polizist meinte, es würde schwierig, wegen der Beweislast. Aber irgendwas muss ich ja tun.

Mich interessiert deine Meinung, du scheinst Erfahrung mit juristischen Themen zu haben :-)

nanfxD  30.04.2020, 23:00
@emzett2020

ja es ist schwierig wegen der Beweislast und ja das ist nur ein Indiz, aber die Menge könnte einen Beweis begründen. Strafrechtlich wirst du nix erreichen, lass das lieber sonst kriegst du noch ne Anzeige wegen falscher Verdächtigung.

vllt könntest du den Anwalt fragen ob die 3 Indizien für einen Anscheinsbeweis reichen könnte.

Ansonsten einfach zahlen das wird Geld sparen

emzett2020 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 23:06
@nanfxD

Danke, den Artikel lese ich mir gleichmal durch.

Auf der einen Seite steht ein Veräufer, der seit Jahren als seriöser eBayer dabei ist (Nachweis Bewertungsprofil) und einen Sendungsbeleg hat.

Auf der anderen Seite steht ein Käufer, der oft reklamiert und wo andere eBayer offenbar auch von ihm unter Druck gesetzt wurden (seine abgegebenen negativen Bewertungskommentare haben entsprechende Antworten erhalten)

Das die Chancen für den Verkäufer nun so schlecht sein sollen, ist für mich als Nichtjuristen nur schwer nachvollziehbar aber ich merke leider schon, es ist kompliziert...

nanfxD  30.04.2020, 23:13
@emzett2020

Das Problem ist du musst das Beweisen was die nützt. (SAPUZ im Zivilrecht Sachverständiger, Augenschein,Parteivernehmung,Urkunde,Zeuge) hier halt das Abschicken der Ware. Das ist halt schwierig, daher kannst und wirst es auch wahrscheinlich verlieren, daher ist die prozessualen Wahrheit =\= der Realität. Ich verstehe dich wirklich und glaube dir das auch alles.

emzett2020 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 23:18
@nanfxD

Einfach zahlen sagst du so leicht, dann bleib ich auf den ganzen Kosten sitzen (Erstattung, Verfahrenskosten, Anwaltskosten). Ist für mich als Student eine nicht unerhebliche Summe.

Die falsche Verdächtigung hat er übrigens gebracht. Er hat behauptet, dass ich noch einen zweiten Account hätte, mit dem ich Hochbieten und Unseriöse Dinge machen würde. Er begründete dies damit, dass ich einem Account folge, der meinem sehr ähnlich ist. Hab mich übrigens freiwillig bei eBay prüfen lassen, um zu zeigen, dass alles ok ist aber das gehört ja nicht zu diesem Fall.

Jetzt ist erstmal wichtig, dass ich den zivilrechtlichen Teil vom Tisch kriege.

emzett2020 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 23:20
@nanfxD

Einer Parteivernehmung hat er widersprochen.

Hätte nicht gedacht, dass ein Einlieferungsbeleg, juristisch im Prinzip "wertlos" ist. Als Nichtjurist denkt man, dass man damit das Absenden der Ware bewiesen hat.

nanfxD  30.04.2020, 23:22
@emzett2020

Ja, ich sage dir nur das mit einem Prozess die Kosten nur höher werden. Ich verstehe dich wirklich und hoffe, dass das alles klappt. Viel Erfolg, falls mir was einfällt sag ich dir es, aber dein Anwalt hat wohl recht. Würde mal meinen Weg mit vllt 25% Siegchance einschätzen

emzett2020 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 23:26
@nanfxD

Danke! Hoffe, dass der Richter sich wirklich die Screenshots der Bewertungsprofile anguckt. Einlieferungsbeleg usw. sind selbstverständlich schon eingericht.

Gibt es irgendwo alte Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen? Am besten natürlich einer, wo der Verkäufer Recht bekommen hat ;-)

nanfxD  30.04.2020, 23:27
@emzett2020

und ja kann ich verstehen dass man dem Ding mehr Beweiskraft zu Mist.

nanfxD  30.04.2020, 23:35
@emzett2020

Ich kenn kein Urteil dafür, musst selber mal bisschen googeln

emzett2020 
Beitragsersteller
 01.05.2020, 18:29
@nanfxD

Bin fleissig auf der Suche ;-)

emzett2020 
Beitragsersteller
 01.05.2020, 18:37
@nanfxD

Könntest du mir SAPUZ bitte etwas genauer erklären? Nicht die genaue Definition, sondern Tipps zu den einzelnen Punkten bzw. Erfahrungswerte.

Wär echt nett :-)

nanfxD  01.05.2020, 18:51
@emzett2020

Das ist das was dahinter steht, das sind die Beweismittel im Zivilprozess.
an sich hab ich aber keine großartigen Erfahrungen da

emzett2020 
Beitragsersteller
 01.05.2020, 19:06
@nanfxD

Einen Sachverständigen gibt es nicht.

Der Parteivernehmung widerspricht der Kläger.

Das ist übrigens ein Punkt, der mich sehr stört. Denn ich möchte gerne die Sachlage schildern...

Ist mit Urkunde nur was notarielles gemeint oder zählt auch der Beleg über die Einlieferung?

Warum muss Recht denn so kompliziert sein ;-)

nanfxD  01.05.2020, 20:08
@emzett2020

Der Einlieferungsbeleg wäre nur Urkunde aber nur das du was geschickt hast

Hallo,

Ihre Annahme ist richtig.

Da Sie als Prviatperson verkauft haben, greift die gesetzliche Regelung des § 447 BGB.

Nach dieser Bestimmung ist das Transport- und Verlustrisiko in dem Moment auf den Käufer übergegangen, in welchem Sie den Artikel der Post übergeben haben.

Diese Tatsache können Sie im Bestreitensfalle anhand des Einlieferungsbelegs auch jederzeit und problemlos unter Beweis stellen.

Anhand des Screenshots über die erfolgte Zustellung können Sie des Weiteren den Nachweis führen, dass die Sendung dem Käufer auch zugegangen ist.

Wenn nun der Käufer trotz dieser eindeutigen Beweislage Gegenteiligen behauptet, so können Sie zum Einen die umgehende Entfernung der wahrheitswidrigen Bewertung verlangen.

Sollte diese nicht freiwillig erfolgen, so können Sie eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken, die den Käufer unter Androhung eines sehr hohen Zwangsgeldes - ersatzweise Haft - gerichtlich verpflichten würden, die falsche Bewertung umgehend zu entfernen.

Zum Anderen können Sie sich unter ausdrücklicher Berufung auf die vorstehend erläuterte Rechtslage gegen die Klage erfolgreich verteidigen.

Diese wird sodann abgewiesen werden, weil Sie beweisen können, dass dem Käufer die Ware zugegangen ist!

emzett2020 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 22:10

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort!

eBay hat mir geglaubt und die negative Bewertung entfernt. Das Hauptproblem ist die Klage und die damit verbundenen Kosten. Mein Anwalt sagt, dass solche Prozesse oft verloren gehen, weil der Einlieferungsbeleg zwar der Beweis für den Versand eines Artikels ist aber nichts über den Inhalt der Sendung aussagt.

Wie kann ich meine Erfolgschancen erhöhen?

Ich habe also als Brief mit Sendungsnummer versendet. Laut Sendungsstatus ist der Brief angekommen. Der Käufer behauptet das Gegenteil und hat mich erst negativ bewertet und jetzt verklagt.

Der hat Dich tatsächlich verklagt, obwohl der Nachweis erbracht ist, dass der Artikel verschickt und zugestellt wurde?

Schick dem Anwalt der Gegenseite den Versand- und Zustellnachweis und die Sache ist vom Tisch.

Ach ja:

Klicken: § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

emzett2020 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 22:24

Ja, hat er. Der Kläger hat keinen Anwalt, sondern vertritt sich selbst. Seine Schreiben sind recht aggressiv und enthalten viele Behauptungen, die nicht stimmen.

Mein Anwalt meinte, es besteht ein Risiko den Prozess zu verlieren, weil ich zwar beweisen kann, dass ich den Brief verschickt habe aber nicht was drin ist.

Den BGB Paragraphen kenne ich und deshalb bin ich so schockiert, dass meine Chancen offenbar so schlecht sind.

NoName08154711  30.04.2020, 22:28
@emzett2020

Du hättest gleich in Deiner Eingangsfrage erwähnen können, dass Du bereits einen Anwalt hast, dann hätte man sich manche Schreiberei sparen können.

Und damit bin ich raus.

emzett2020 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 22:35
@NoName08154711

Sorry!

Meine Frage nach Tipps, was ich noch tun kann, bleibt dennoch die gleiche.

Es ist nicht dein Problem. Das Risiko trägt er, insbesondere dann, wenn er die Möglichkeit hatte einen versicherten Versand zu wählen.

Heb einfach den Beleg auf, dass du den Versand nachweisen kannst und wenn das bei ihm ohnehin öfter passiert, dann ist seine Glaubwürdigkeit nahe Null und du hast nichts zu befürchten.

Würde einfach abwarten. Handeln brauchst du erst falls es wirklich vor Gericht geht.

emzett2020 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 22:18

Es geht bald vor Gericht und ich möchte möglichst gut vorbereitet sein. Mein Anwalt sagt, dass der Beleg allein wohl nicht ausreicht, konnte mir aber auch keinen wirklichen Tipp geben.

RoninS  01.05.2020, 07:53
@emzett2020

Wenn du nachweisen kannst, dass er ständig meldet keine Pakete bekommen zu haben (Druck dir die anderen Bewertungen aus) und nachweisen kannst, dass die Post den Brief zugestellt hat, dann ist seine Glaubwürdigkeit kaum noch vorhanden. Das dürfte als Beweis vollkommen ausreichen.

Ein Unterschied wäre es, wenn er gesagt hätte, der Brief sei leer gewesen. Dann hättest du beweisen müssen, die Ware wirklich versendet zu haben. Aber selbst da dürfte es kaum Probleme geben, wenn man die Glaubwürdigkeit des Klägers ins Nirvana schießen kann.

Nachdem was du schilderst solltest du dir jedenfalls keine Sorgen machen müssen.

Außerdem würde ich dir raten ebenfalls eine Anzeige zu erstatten.

Er hat sich bewusst für die unversicherte Versandmethode entschieden, er trägt das Risiko. Ist für mich eindeutig.

Kannst bei der Post anstandsgemäß noch einen Nachforschungsauftrag erteilen. Aber sofern da nix rauskommt, musst du da für gar nix gerade stehen.

emzett2020 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 22:21

Nachforschungsantrag hab ich schon gestellt.

Dachte auch, dass nichts zu befürchten sei. Jetzt hab ich erfahren, dass es schlecht aussieht, weil der Sendungsbeleg alleine wohl nicht ausreicht.

Hab auch erfahren, dass das eine bekannte Betrugsmasche ist. Das wurde mir sogar bei der Polizei gesagt. Die haben mir auch gesagt, dass eine Anzeige nicht viel bringt, da ich nichts beweisen kann.

Es kann doch echt nicht sein, dass es keine Möglichkeiten gibt, obwohl man die Sachen verschickt hat :-(

mguenther5  30.04.2020, 22:25
@emzett2020

Na doch, ist aus deiner Sicht ganz entspannt. Wenn er von dir Geld zurück verlangt, dann lehn das einfach ab. Er will ja was von dir, nicht du von ihm.

emzett2020 
Beitragsersteller
 30.04.2020, 22:32
@mguenther5

Ich habe ihm das Geld nicht zurückerstattet und auch dem Mahnbescheid widersprochen. Jetzt zerrt er mich vor Gericht und alles kostet und das nicht gerade wenig. Mein Anwalt arbeitet natürlich auch nicht umsonst. Ich MUSS gewinnen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Der Käufer hat mir übrigens in seinen Nachrichten mehrfach gedroht, dass es teuer für mich wird, wenn ich ihm das Geld nicht zurückerstatte.

Das macht er wohl öfters. Andere eBayer haben das als Kommentare unter die negativen Bewertungen geschrieben, welche die von ihm gekriegt haben.

eBay meinte, dass sie ausser der Löschung der negativen Bewertung nichts für mich tun können.