hoher Wasserverlust durch defekten Spülkasten

6 Antworten

Der Schaden hat nicht zwangsläufig der Mieter verursacht. Manchmal gehen Sachen auch einfach kaputt auch ohne fehlbedienung. Ich bin der Meinung, dass das Sache des Vermieters ist (außer es wurde absichtlich kaputt gemacht)

Ich befürchte, dass du da schlechte Karten hast, da du nachweisen musst, dass sie es wussten. Ein Weg zum Anwalt könnte sich da aber mal lohnen, der kann dir ganz genau sagen, wie deine Chancen da stehen.

das ist ein schwieriges Thema. Da der Spülkasten zur Hausinstallation gehört und die Mieter das nicht vorausahnen konnten würden die Kosten dem Vermieter zufallen. Dieser kann auch nicht auf die Beobachtungsgabe der Mieter rechnen denn wenn diese ausser Haus sind können sie auch nicht eingreifen. Andererseits kann Vermieter das auch nicht vorausahnen. Vom Menschlichen würde ich empfehlen Mieter und Vermieter sollten sich die Kosten in diesem Fall teilen ohne daraus Rechtssicherheit zu gewähren

newcomer  28.02.2015, 18:29

um solche Kostenexplosionen zukünftig zu vermeiden wäre es denkbar in die Wasserversorgung der Spülkasten bei der Füllung zu überwachen sprich wenn der Kasten nach 5 Minuten nicht gefüllt ist schaltet vorgeschaltetes Magnetventil die Wasserzufuhr aus. Mit Schlauchbruchventilen funktioniert das leider nicht da sich die Einlaufgeschwindigkeit nicht verändert

newcomer  28.02.2015, 18:47
@newcomer

manchmal schließen solche Spülkästen nicht weil im Leitungswasser Schmutzteilchen sich befinden und am Ablassventil ablagern. Mit Rückspülfilter in der Wasserversorgung des Hauses wäre das seltener passiert. In diesem Fall trifft den Vermieter wegen fehlendem Filter die volle Schuld. Würde einen Gutachter hinzuziehen der die Ursache rausfindet. So Pauschal dem Vermieter oder dem Mieter die Schuld einzuräumen fällt unter diesem Gesichtspunkten schwerer wie es am Anfang scheint

newcomer  28.02.2015, 18:50
@newcomer

Antwort von GuentherSeemann GuentherSeemann 14.11.2014 - 3:20

Guten Morgen... NICHTS..rein GARNICHTS sekbstänsdig unternehmen.Den Defekt dem Vermieter melden..mündlich..schriftlich per Einschreiben, und täglich den Stand der Wasseruhr ablesen und notieren. Selbigen kann man auch einmalig kostenfrei durch die zuständigen Wasserwerke ablesen lassen. Der durch den Mehrverbrauch entstandene finanzielle Schaden muß durch den Vermieter getragen werden. Wie bereits einmal hier erwähnt, gleiches beispiel hatten wi r in HH und Gerichte entschieden letztendlich so

ABBYUZI 
Beitragsersteller
 28.02.2015, 18:53
@newcomer

ich merke es doch wenn ich abziehe und das Wasser unten in die Schüssel weiter läuft.

ABBYUZI 
Beitragsersteller
 28.02.2015, 18:55
@newcomer

als Vermieter habe ich nicht das Recht ständig die Spülung zu kontrollieren. Die Mieter hätten es selbst bemerken und dem Vermieter melden müssen. So viel Wasserverlust, der Spülkasten lief voll konstant das Wasser unten wieder raus, das sieht man.

newcomer  28.02.2015, 18:59
@ABBYUZI

Wenn du beim Spülen den Kasten geleert hast läuft im ersten Moment nichts nach da der Wasserstand sehr niedrig ist. Erst nachdem der Stand gefüllt ist kann der erhöhte Wasserdruck dazu führen dass Wasser durchdringt. Desweiteren sind Fälle bekannt wo Schwimmerventil nicht schließt. Dann stoppt der Wasserabfluss zum WC zunächst komplett. Wenn dann der Wasserkasten gefüllt ist und das Schwimmerventil nicht schließt läuft das Wasser zum Überlaufrohr erneut zum WC und das eher unbemerkt. In der Zeit biste längst im Bett oder sonst wo

Wenn das vom Mieter verursacht wurde kann er natürlich dazu verdonnert werden die Kosten zu tragen. Ich gehe hier aber eher von Verschleiß aus, was dann wiederum vom Vermieter zu tragen ist. Und für das gute Mietverhältnis würde ich als Vermieter die Mehrkosten für das Wasser zahlen. Geht ja nur um ein paar tausend Liter und wenn ich jetzt 10.000 l ansetze sind das zwischen 12 und 24 € je nach Tarif. Dafür lohnt es sich definitiv nicht das Mietverhältnis aufs Spiel zu setzen.

yodakitty  01.03.2015, 00:18

stimmt, zum Glück ist es weniger teuer, als man befürchtet.

Reparatur muss er nicht unbedingt zahlen kleinreparaturenklausel bis ca. 240 Euro aber den Wasserverbrauch sollte er selber bezahlen. Hat er einen eigene Zähler?