Was zahlt das Arbeitsamt? Bin frisch getrennt und jetzt auch gleich arbeitslos
Hallo, mein Freund und ich haben Uns voneinander getrennt, wir hatten ein Haus zur Miete , was er weiter behält. Ich wollte ausziehen und mir eine Wohnung suchen. Dann der nächste Schlag, mein Chef hat mir zum 30.06 ( fristgerecht ) gekündigt. Ich komme eigentlich aus den alten Bundesländern und will da nun auch dahin wieder zurück. Da mich hier nichts mehr halten tut. Telefonisch hab ich mich schon beim Arbeitsamt gemeldet. Was muss ich jetzt tun? Ich habe ja nichts.keine Waschmaschine,keinen Schrank ... Kann ich sowas wie eine Erstausstattung oder umzugskosten bekommen? Bekomm ich überhaupt was mit Arbeitslosengeld ? Da wenn ich im Internet schaue alles nur um ALG 2 geht. Wie groß und wie teuer darf eine Wohnung sein? Und bezahlt das Amt auch die Miete? Ich muss mich ja erstmal um neue Arbeit kümmern. Da ich jetzt noch einen Monat arbeite ist es schier unmöglich was zu finden. Weil da wo ich schon angerufen habe oder mich beworben hab, stehen allein knapp 400km zum "Probe arbeiten " im weg. Kann mir bitte jemand weiter helfen? Vielen Dank schonmal
5 Antworten
Wenn du ALG1 bekommst, gibts keine weiteren Hilfen. Umzugshilfe kann es maximal geben, wenn du vor Ort keine Arbeit findest. Erstausstattung kann es nur geben, wenn du aus dem Elternhaus ausziehst, das ist ja nicht der Fall, beides gibts auch nur bei ALG2-Bezug.
Leider kannst du den Steuerzahler nicht für deine gescheiterte Beziehung finanziell heranziehen.
war Ironie.
Ok danke euch
Bekomm ich diese 65% von meinem Netto lohn? Also muss ich Einrichtung und miete, Kaution alles selber tragen? Und es geht ja nicht um die gescheiterte Beziehung , sondern auf das, das mein Chef mich gekündigt hat
ja, du bekommst 65% vom Netto. Und deine Krenakenversicherung wird weiterhin bezahlt. Daß du gleichzeitig umziehen willst, ist nicht das Problem der Steuerzahler, das hab ich gemeint. Wenn du dir vorher ein halbes Haus leisten konntest, hättest du ja auch ein paar Euro für solche Fälle zurücklegen können.
Ich mußte meine Umzüge bisher auch selbst zahlen.
Das was Du zur Zeit erleidest ist doch keine Einzelfall- Stell Dir mal vor der Staat müsste bei jedem persönlichen Trennungs-Szenario finanziell unter die Arm greifen.... Du hast ALG 1 und damit kannst und musst Du Dein Leben schon von alleine auf die Beine stellen.
Auch dass Du nun gekündigt wurdest ist keine Einzelschicksal. Somit sollte man in guten Zeiten immer Rücklagen für eben diese nicht so tollen Zeiten bilden. Wenn man diese nicht hat muss man eben kleine Brötchen backen oder Freunde, Verwandte um Unterstützung bitten.
wenn ihr gemeeinsam ein Haus hattet, dann habt ihr doch ischer auch Möbel gemeinsam angeschafft, nun gilt es den Hausrat aufzuteilen. Wenn du ihm alles hinterläßt, kann er sich freuen- aber warum sollen die Steuerzahler dann dafür aufkommen, wenn du so entscheidest.? Lass dir die Hälfte der gemeinsam angeschafften Sachen geben.
Du bekommst Alg.1, weiter nichts. Das ist ca. 65% Deines letzten Lohnes.
Wenn das ALG I (und das vorhandene Vermögen) zu gering ist, kann man aufstockend ALG II erhalten.
Dies gilt auch, wenn es an einer Erstausstattung der Wohnung mangelt - insbesondere nach einer Trennung. Hier kann allerdings das Einkommen (hier: ALG I) der nächsten Monate angerechnet werden:
"In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird." SGB II § 24 Absatz 3: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html.
Umzugskosten kann es bei aufstockendem ALG II laut SGB II § 22 Absatz 6 geben - und per ALG I über SGB III § 44 - da aber nur zwecks Arbeitsaufnahme, und nur im Ausnahmefall.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wieso leider, ich denke das ist auch gut so.