Was zahlt das Arbeitsamt? Bin frisch getrennt und jetzt auch gleich arbeitslos

5 Antworten

Wenn du ALG1 bekommst, gibts keine weiteren Hilfen. Umzugshilfe kann es maximal geben, wenn du vor Ort keine Arbeit findest. Erstausstattung kann es nur geben, wenn du aus dem Elternhaus ausziehst, das ist ja nicht der Fall, beides gibts auch nur bei ALG2-Bezug.

Leider kannst du den Steuerzahler nicht für deine gescheiterte Beziehung finanziell heranziehen.

Phoenix2952  26.05.2014, 18:25

Wieso leider, ich denke das ist auch gut so.

feenhandy 
Beitragsersteller
 26.05.2014, 20:32

Ok danke euch

feenhandy 
Beitragsersteller
 26.05.2014, 18:27

Bekomm ich diese 65% von meinem Netto lohn? Also muss ich Einrichtung und miete, Kaution alles selber tragen? Und es geht ja nicht um die gescheiterte Beziehung , sondern auf das, das mein Chef mich gekündigt hat

Bitterkraut  26.05.2014, 19:36
@feenhandy

ja, du bekommst 65% vom Netto. Und deine Krenakenversicherung wird weiterhin bezahlt. Daß du gleichzeitig umziehen willst, ist nicht das Problem der Steuerzahler, das hab ich gemeint. Wenn du dir vorher ein halbes Haus leisten konntest, hättest du ja auch ein paar Euro für solche Fälle zurücklegen können.

Ich mußte meine Umzüge bisher auch selbst zahlen.

Das was Du zur Zeit erleidest ist doch keine Einzelfall- Stell Dir mal vor der Staat müsste bei jedem persönlichen Trennungs-Szenario finanziell unter die Arm greifen.... Du hast ALG 1 und damit kannst und musst Du Dein Leben schon von alleine auf die Beine stellen.

Auch dass Du nun gekündigt wurdest ist keine Einzelschicksal. Somit sollte man in guten Zeiten immer Rücklagen für eben diese nicht so tollen Zeiten bilden. Wenn man diese nicht hat muss man eben kleine Brötchen backen oder Freunde, Verwandte um Unterstützung bitten.

wenn ihr gemeeinsam ein Haus hattet, dann habt ihr doch ischer auch Möbel gemeinsam angeschafft, nun gilt es den Hausrat aufzuteilen. Wenn du ihm alles hinterläßt, kann er sich freuen- aber warum sollen die Steuerzahler dann dafür aufkommen, wenn du so entscheidest.? Lass dir die Hälfte der gemeinsam angeschafften Sachen geben.

Du bekommst Alg.1, weiter nichts. Das ist ca. 65% Deines letzten Lohnes.

Wenn das ALG I (und das vorhandene Vermögen) zu gering ist, kann man aufstockend ALG II erhalten.

Dies gilt auch, wenn es an einer Erstausstattung der Wohnung mangelt - insbesondere nach einer Trennung. Hier kann allerdings das Einkommen (hier: ALG I) der nächsten Monate angerechnet werden:

"In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird." SGB II § 24 Absatz 3: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html.

Umzugskosten kann es bei aufstockendem ALG II laut SGB II § 22 Absatz 6 geben - und per ALG I über SGB III § 44 - da aber nur zwecks Arbeitsaufnahme, und nur im Ausnahmefall.

Gruß aus Berlin, Gerd