Hof durch Baufahrzeuge beschädigt - wer haftet?
Wir haben eine Umbau unseres Hauses an eine Bauträger-Firma in Auftrag gegeben. Dazu musste ein Teil des Anbaus rückgebaut werden. Für diesen Rückbau wurden Mulden benötigt, um die Steine etc. zu entsorgen. Diese Mulden wiederum wurden von einem LKW gebracht bzw. wieder abgeholt.
Der komplette Umbauauftrag wurde, wie bereits gesagt, an eine Baufirma übergeben. Diese macht auch die Bauleitung.
Nun ist unsere Hofeinfahrt dermaßen beschädigt, dass diese neu gepflastert werden muss. Evt. ist auch die Rohrleitung (Leitung zum öffentlichen Kanal) beschädigt, was wir aber noch nicht wissen.
Wir bekamen z. B. gesagt, dass die Einfahrt schlecht verpflastert wurde und sich deshalb abgesenkt hat.
Aber hätte der Bauleiter nicht sofort bei der ersten oder zweiten LKW-Fuhr reagieren müssen, in dem er Schwerlastdielen hätte auflegen lassen müssen?
Wer haftet nun für diesen Schaden? Wir selbst, weil wir den Auftrag erteilt haben?
2 Antworten
Grundsätzlich haftet natürlich der unmittelbare Verursacher, also der LKW, der die Einfahrt beschädigt hat. Das kann vom Nachweis schon mal schwer werden, wenn mehrere Firmen da unterwegs waren. Wenn es einen Bauleiter gab, der den Bau überwachen sollte, kann man den auch haftbar machen, da er spätestens nach den ersten Beschädigungen Massnahmen hätte ergreifen müssen. Offenbar war die Einfahrt nicht dafür geeignet, sie mit dem LKW zu befahren. Das hängt natürlich auch davon ab, was Ihr vereinbart habt, denn zusätzliche Maßnahmen hätten ja auch mehr Geld gekostet. Wenn die Einfahrt eher einfach und nicht fachgerecht gebaut war, ist eine neue Einfahrt vielleicht die kostengünstigere Variante
Es gibt in diesem Fall viele wenn und aber. Der Weg zu einem Anwalt ist angeraten. Ich hoffe ihr habt eine Rechtsschutzversicherung.
Auch eure Haftpflichtversicherung wäre einen Anlauf wert wenn jemand (öffentlicher Kanal) einen Anspruch an euch stellt.